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ebay Rückzug nach Auktion

(Anonym) / 43 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe bei ebay ein Produkt zum Kauf angeboten und weil das Produkt meinen gewünschten Preis nicht erreicht hat, will ich es jetzt natürlich nicht hergeben, is ja klar...
Der Käufer beharrt aber auf sein Produkt.
Was soll ich jetzt machen?
Ich hätte zwei Auswege:
1. Ich sage dem Käufer, dass mir das Produkt abhanden gekommen ist und ich es ihm nicht geben kann.
2. Ich sage ihm, dass ich noch minderjährig (stimmt ja) bin und ich eigentlich noch keinen Verkauf bei ebay tätigen kann.

Hättet ihr noch mehr Vorschläge?
Ihr dürft mich jetzt nicht missverstehen - ich glaube, jeder von euch würde so handeln.

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Glaube mir, wenn ich der Käufer wäre bekämst Du ob Minderjährig oder
nicht schwerwiegende Probleme.
Wenn Du Eltern hast (was ich nicht glaube) dann werden diese wohl über
ihren Charakterlosen Sohn auch sehr erfreut sein.
Übrigens Minderjährig hat nicht´s mit Srafmündig zu tun,
das heißt für den Schaden mußt Du Einstehen!!!!
Stichworte: Urkundenfälschung, Betrug u.a
Also wenn Du mindestens 14 Jahre alt bist kann´s happig werden!!
Eine Möglichkeit für Dich da raus zukommen besteht darin das sie dich für Schwachsinnig erklären. Denn wer glaubt Hier auch noch Recht zubekommen der kann nur Krank oder Schwachsinnig sein!!!!

man bist du hart (Anonym)