Ich habe bei ebay ein Produkt zum Kauf angeboten und weil das Produkt meinen gewünschten Preis nicht erreicht hat, will ich es jetzt natürlich nicht hergeben, is ja klar...
Der Käufer beharrt aber auf sein Produkt.
Was soll ich jetzt machen?
Ich hätte zwei Auswege:
1. Ich sage dem Käufer, dass mir das Produkt abhanden gekommen ist und ich es ihm nicht geben kann.
2. Ich sage ihm, dass ich noch minderjährig (stimmt ja) bin und ich eigentlich noch keinen Verkauf bei ebay tätigen kann.
Hättet ihr noch mehr Vorschläge?
Ihr dürft mich jetzt nicht missverstehen - ich glaube, jeder von euch würde so handeln.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Nein....Ebay ist nur eine Handelsplattform und kein Versteigerungshaus im eigentlichen Sinne....Daher steht auch in den AGB's, daß der Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn Bieter und Anbieter innerhalb von 3 TAgen in Kontakt getreten sind. Daher bist du nicht verpflichtet, den Artikel zu verkaufen, wenn du es nicht willst....Daß dies moralisch nicht ok ist, dürfte ja klar sein.
Anders ist die übrigens bei Ricardo, da ist der Vertrag mit Abgabe des Höchstgebotes direkt zustande gekommen.
Du kannst sozusagen Ebay mit einem normalen Laden vergleichen: Der Besitzer bietet Dir das an, was im Schaufenster etc. rumliegt, muss es aber nicht zu dem angegeben Preis an Dich verkaufen. Das hat auch nix mit der Preisauszeichnungspflicht des Händlers zu tun, bevor jetzt wieder einige Schlaumeier loslegen :)
Die vielen widersprüchlichen Gerichtsurteile (ich erinnere nur an den Passat zum halben Preis) bezogen sich immer auf die AGB's von Ebay, weil die es sich ja so einfach machen, im Streitfall nicht haftbar zu sein....