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ebay Rückzug nach Auktion

(Anonym) / 43 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich habe bei ebay ein Produkt zum Kauf angeboten und weil das Produkt meinen gewünschten Preis nicht erreicht hat, will ich es jetzt natürlich nicht hergeben, is ja klar...
Der Käufer beharrt aber auf sein Produkt.
Was soll ich jetzt machen?
Ich hätte zwei Auswege:
1. Ich sage dem Käufer, dass mir das Produkt abhanden gekommen ist und ich es ihm nicht geben kann.
2. Ich sage ihm, dass ich noch minderjährig (stimmt ja) bin und ich eigentlich noch keinen Verkauf bei ebay tätigen kann.

Hättet ihr noch mehr Vorschläge?
Ihr dürft mich jetzt nicht missverstehen - ich glaube, jeder von euch würde so handeln.

Indronil Ghosh (Anonym) „ebay Rückzug nach Auktion“
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dann biete die Sachen doch nicht für 2DM an wenn Du 20 haben willst1
Ich finde dein Verhalten nicht ok, wegen leuten wie dir wird anderen der Spaß an Auktionen genommen.
Vieleicht verbuchst Du das ganze ja mal als Lehrgeld, hat auch schon mal jeder gezahlt, auch wenn es weh tut!

Indronil Ghosh

Bavarius (Anonym) „ebay Rückzug nach Auktion“
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Hi !
Wie die Sache jetzt ausgeht, das ist Deine Entscheidung, Du solltest Dir über die Konsequenzen im Klaren sein... :

- Der Ersteigerer kann verlangen, daß Du ihm die Ware zum vereinbarten Preis herausgibst... es gab da schon mal ein Gerichtsurteil.. siehe auch : http://www.heise.de/newsticker/data/fm-14.12.00-001/default.shtml
Du hast mit dem Ersteigerer praktisch einen Vertrag abgeschlossen, und daran hast Du Dich auch zu halten !!! Wer weiß, vielleicht ist der Käufer ein Streithansel mit excellenter Rechtsschutzversicherung, dem es nur ums Prinzip geht, na dann kannst Du Dich schon mal auf ein paar nette Briefchen vom Anwalt einstellen... Was sagen dann Deine Eltern dazu ?? BTW, minderjährig bedeutet noch lange nicht, daß Du nicht geschäftsfähig und in keinster Weise für Deine Handlungen verantwortlich bist...

- Bestenfalls versaust Du Dir bei Ebay Deinen Ruf, bei der nächsten Auktion werden die Leute es sich zweimal überlegen, von einem unzuverlässigen Anbieter wie Deinereiner nochmal was zu ersteigern...

- Schlimmstenfalls wirst Du aus der Auktion ausgeschlossen, das wars dann...

Dein Vorgehen ist eine Frage des Charakters. Du willst das Teil nicht herausgeben, weil es nicht den Preis gebracht hat, den Du Dir vorstellst. Gehen wir mal vom entgegengesetzten Fall aus : Der angebotene Artikel wird zu einem weitaus höheren Preis versteigert als Du Dir vorgestellt hast. Würdest Du jetzt die Auslieferung des Artikels verweigern ??? Wohl kaum, da Du ja mehr Geld bekommst als ursprünglich erwartet, der Käufer wohl beim vollen Bewusstsein über die Sache das Gebot abgegeben hat und nun voll für die Konsequenzen seines Handelns verantwortlich ist... Was ist, wenn der jetzt sagt : " Sorry, war nur ein Spaß..." , dann bist Du wohl mächtig sauer, oder ?? Du würdest in diesem Fall auf vollständige Einhaltung der Regeln bestehen, is ja klar...

Und Du hast ebenso bewusst das Startgebot sehr niedrig angesetzt, und wenn die Leute einfach nicht höher bieten und das edle Teil zum Schnäppchenpreis rausgeht, dann willst Du so wie es Dir passt die Regeln ändern ??? Wie konsequent bist Du ?? Würdest Du dann auch die Herausgabe der Ware verweigern, wenn Du einen höheren Preis erzielst ?? Nee, wohl kaum, is ja klar...

Die Leute, die nur auf ihren Vorteil bedacht sind, die machen u.a. die ganzen Online-Auktionen kaputt. Bei einer echten Versteigerung kannst Du sowas nicht bringen, da mußt Du das akzepieren, was im Endeffekt dabei herauskommt, und wenn es nur 2 Mark fuffzich sind !!!!!

Betrachte die ganze Sache mal als Schulung für das richtige Leben und als Prüfung für Deinen Charakter. Du kannst Dir zwar eine dumme Ausrede einfallen lassen, aber das ist menschlich und moralisch mehr als armselig.... Spätestens wenn Du im Berufs/Geschäftsleben stehst, kannst Du solche Dinger nicht mehr bringen, denn die daraufolgenden Konsequenzen sind bedeutend schwerwiegender als ein Rausschmiß bei Ebay. Die heutige Gesellschaft kann nur dann funktionieren, wenn die Leute sich auch an die Regeln halten. Wenn man sich nicht daran hält, kann man es auch sehr schnell sehr weit bringen, aber man kann damit auch ganz bös auf die Schnauze fallen...
Ich rate Dir : Auch wenn weh tut, Bleib anständig !!

Wie Du Dich jetzt entscheidest, das mußt Du schon mit Dir selber ausmachen, und das nächste Mal schreib gefälligst als Startgebot den Preis hin, den Du haben willst !!!

cu Bavarius

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Tja, Junge, erst mal lesen, denn du hast folgenden Passus akzeptiert:
8. Vertragsschluß
Mit der Einstellung eines Artikels auf die eBay Website gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot zum Verkauf des Artikels an denjenigen Bieter ab, der bei Ablauf der Angebotszeit das höchste Gebot abgegeben hat. Der Verkäufer ist ferner dazu berechtigt, die Auktion vorzeitig zu beenden und ist in diesem Fall dazu verpflichtet, seinen Artikel an den zum Zeitpunkt der Beendigung Höchstbietenden zu veräussern. Der Verkäufer erklärt sich im übrigen ausdrücklich damit einverstanden, seinen Artikel bei Ausbleiben höherer Gebote an den Bieter zu veräussern, der ein dem Startpreis entsprechendes Gebot abgegeben hat.

VenomST (Anonym) „ebay Rückzug nach Auktion“
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Ich habe letztens eine Turtle Beach Soundkarte ersteigert die neu ca. 800,- gekostet hat und ich war mit 45,- dabei. Dem Anbieter wird auch nicht geschmeckt haben, das er das Ding für so wenig Geld hergeben mußte, aber er hat sich an die Regeln gehalten und die Karte ist ein Traum. Akzeptiere es Junge, mal gewinnst Du und mal greifst Du ins Klo. Thats Life And Shit Happens!

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Nein....Ebay ist nur eine Handelsplattform und kein Versteigerungshaus im eigentlichen Sinne....Daher steht auch in den AGB's, daß der Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn Bieter und Anbieter innerhalb von 3 TAgen in Kontakt getreten sind. Daher bist du nicht verpflichtet, den Artikel zu verkaufen, wenn du es nicht willst....Daß dies moralisch nicht ok ist, dürfte ja klar sein.

Anders ist die übrigens bei Ricardo, da ist der Vertrag mit Abgabe des Höchstgebotes direkt zustande gekommen.

Du kannst sozusagen Ebay mit einem normalen Laden vergleichen: Der Besitzer bietet Dir das an, was im Schaufenster etc. rumliegt, muss es aber nicht zu dem angegeben Preis an Dich verkaufen. Das hat auch nix mit der Preisauszeichnungspflicht des Händlers zu tun, bevor jetzt wieder einige Schlaumeier loslegen :)

Die vielen widersprüchlichen Gerichtsurteile (ich erinnere nur an den Passat zum halben Preis) bezogen sich immer auf die AGB's von Ebay, weil die es sich ja so einfach machen, im Streitfall nicht haftbar zu sein....

(Anonym) Nachtrag zu: „Nein....Ebay ist nur eine Handelsplattform und kein Versteigerungshaus im...“
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Soll das jetzt heißen, ich brauche das Ding nicht auszuliefern (dass tue ich sowieso nicht).

(Anonym) Nachtrag zu: „Soll das jetzt heißen, ich brauche das Ding nicht auszuliefern dass tue ich...“
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Der ist offenbar unverbesserlich.

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Auf so eine Pfeife haben wir gerade gewartet...
Sieh zu, dass Du zurück in den Kindergarten kommst und bescheiße dort meinetwegen die anderen Kids. Als Käufer würde ich die Aktion gnadenlos bis zum Ende durchziehen, um Leuten wie Dir das Handwerk zu legen. Wenn Du zu blöd bist, einen entsprechenden Startpreis einzugeben, dann lass die Finger vom Auktionsgeschäft und werd erstmal erwachsen. ich hoffe, der "Beschissene" bleibt im Interesse aller seriösen Käufer und Verkäufer am Ball.

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Ein Nepper bei "Contra Nepp" - mal ganz was nettes! Poste bitte noch deinen eBay Namen hier, damit ich ihn an zitrone.org etc. weitergeben kann. Ansonsten Schöne Grüße nach Österreich an ......@uta.at ;-)

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Du bist ja wirklich das letzte Blockflötengesicht. Ich werde dir sicherlich keine Tips dazu geben, wie du den Käufer über den Tisch ziehen kannst, denn du bist verpflichtet ihm die Ware zu geben, auch wenn dir der Preis nicht paßt. Du bist genau die Sorte, die das Handeln auf Ebay versauen. Ich hoffe wirklich, daß dein Käufer das hier liest und dich auffliegen läßt. Du kannst dir sicher sein, daß wir "seriösen" User versuchen werden dich ausfindig zu machen und hochgehen zu lassen. Dir muß das Handwerk gelegt werden.

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Hallo

Das du einen Rückzieher machen willst finde ich auch nicht in Ordnung.
Ich biete auch bei Ebay mit und wenn ich etwas ersteigere dann möchte ich den Artikel auch bekommen.
Aber...und hier ein Tip den viele bei Ebay machen die etwas anbieten:
Wenn dir das derzeite Höchstgebot zu niedrig ist, dann bitte doch einen Freund oder sogar du selbst unter einen anderen Namen weiter zu bieten. Wenn du Glück hast dann bietet ein anderer wieder mit.
Ja ich weiss nun hagelt es Proteste, aber.....meiner Meinung nach machen es viele so, denn wie kommt es das z.b. eine Voodoo 2 mit 12 MB ( die ich schon seit langem zu ersteigern versuche ) 2 Tage vor Ende von zirca 50 DM auf fast immer über 100 DM ansteigt. Soviel ist diese GraKa wahrlich nicht wert...nicht einmal für einen Liebhaber von 3DFX Karten.
also bleib schön sauber

cya

Busman (Anonym) (Anonym) „Hallo Das du einen Rückzieher machen willst finde ich auch nicht in Ordnung....“
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Dabei abernicht erwischen lassen.
Ist glasklarer Betrug.
Find ich übrigens nicht viel bessser als die Aktion von diesem Schnösel.

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Es gibt bei Ebay die Möglichkeit, einen Mindestbetrag festzulegen, der erreicht werden muß, bevor die Auktion als erfolgreich beendet deklariert wird. So weiß jeder User gleich Bescheid und fällt nicht auf Nasen wie dich rein, die hier mit Parolen wie "ich glaube jeder von euch würde so handeln" versuchen, dass Ganze auch noch als "normal" aussehen zu lassen. Du bist wirklich das Letzte, wenn du die Ware NICHT auslieferst und deine Bewertung ist dann sowieso im Eimer, will heißen negatives Feedback. Bei Ebay wirst DU dann nicht mehr auftreten du WICHSER!!! Wenn ich dich zu fassen bekäme würde ich dir alle Knochen brechen.

(Anonym) Nachtrag zu: „Es gibt bei Ebay die Möglichkeit, einen Mindestbetrag festzulegen, der erreicht...“
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Na, na, na, jetzt komm mal wieder runter und blas Dich nicht so auf. Tatsache ist, dass es bei Ebay keinen Mindestbetrag gibt (den gibts beispielsweise bei Yahoo-Auktionen oder Ricardo). Dennoch: Wer so blöd ist, und keine Idee hat wie er den Preis in angenehme Regionen hievt, soll ruhig ein wenig Lehrgeld bezahlen.

Erwin Fotzenhobel (Anonym) (Anonym) „ebay Rückzug nach Auktion“
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Ja hör sich mal einer diesen Trottel an! Klar bieten die Leute eher, wenn man den Preis von Anfang an sehr niedrig ansetzt. Ich verstehe zwar auch nicht, wieso ein Artikel, der bei 1 D-Mark begann, bis 350DM steigt und nebendran der gleiche Artikel mit Startwert 320DM und keiner dort bietet. Das muss ich auch mal sagen, diese Penner, denen bei einem Startwert von einer Mark der Verstand aussetzt und dann einen idiotischen Ergeiz entwickeln um das Ding zu bekommen, koste es was es wolle, machen auch vieles kaputt.
Hier herrscht einstimmig die Meinung, daß Du das Teil rausrücken sollst, Junge! Und dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Liebling Kreuzberg (Anonym) (Anonym) „ebay Rückzug nach Auktion“
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Zwar habe ich momentan den Text des Telekommunikationsgesetzes nicht zur Hand, noch kenne ich die allgemeinen Geschäfts-/bzw. Versteige-rungsbedingungen der Firma ebay.
Sicher ist jedoch, daß die Willenserklärung eines Minderjährigen gem.
§ 104 BGB (absolut) nichtig ist. Ich könnte mir allerdings vorstellen,
daß in den allgemeinen Geschäfts-/bzw. Versteigerungsbedingungen die
Regelung enthalten ist, daß jeder, der an der Versteigerung teilnimmt,
(konkludent) erklärt, nicht (mehr) minderjährig zu sein.
Ich werde den Fall versuchen zu klären; einstweilen empfehle ich je-
doch, keinerlei Erklärung abzugeben.
Strafrechtlich könnte jedoch ein versuchter Betrug i.S. von §§ 22, 23,
263 StGB vorliegen, weil Du auch den konkreten Bieter über Deine (angebliche) Volljährigkeit getäuscht hast und er infolgedessen keinen Übereignungsanspruch gem. § 433 Abs. 1 BGB hat. Ich werde auf
die Sache zurückkommen.

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Mein Statement mit einfachen Worten ohne Paragraphen SchnickSchnack:
Du musst von Dir nicht auf andere schließen. Das Ebay Auktionsportal ist dafür da Versteigerungen auf elektronischem Weg für uns durchzuführen. Das ist nichts anderes als bei einer herkömmlichen Auktion auch. Wenn einem dann der erzielte Preis nicht passt, kann und darf man dann nicht einfach kneifen. Wenn du also einen Festpreis für Deine Ware bekommen willst, ist eine Auktion für Dich nicht das richtige. Ich habe schon des öfteren einen geringeren Preis erzielt; abgegeben habe ich es trotzdem, das ist nun mal Teil des Spiels. Und wer ein Gewissen hat denk auch so oder ähnlich.

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Ich selbst habe mal 20 MB PS/2 Speicher versteigert. Alle anderen vergleichbaren Auktionen hatten ein wesentlich höheren Endpreis erzielt. Kurz vor Auktionsende wollte ich meine Auktion beobachten. Ging nicht; eBay down. eBay sagte auf Nachfrage: War aber nicht. UND DANN HABE ICH GEGEN DIE EBAY-REGELN VERSTOSSEN!!! Ich habe die Dinger verschenkt; sogar die Versandspesen habe ich selbst getragen. Das war halt Lehrgeld. Für andere Artikel hatte ich dann unerwartet hohe Preise erzielt. Deswegen wehre ich mich gegen die Globalisierung von dem minderjährigen Knirps "jeder würde so handeln", so wie er das vorhat.

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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was machst du bei ebay?? das ist nunmal das risiko einer auktion. einen mindestbetrag, wie bei ricardo halte ich für totalen blödsinn, das macht echt keinen spass als bieter!
also ich finde dein verhalten echt scheisse... dann darfst du eben bei ebay sowas nicht vekaufen, du hast da echt nichts verloren!
bis dann

martin

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Ehrlich gesagt, gehören Leute wie Du aus der Ebay Datenbank geworfen. Du machst die Ganze Sache und die Idee die dahinterseteckt kaputt. Was glaubst Du eigentlich was der Sinn einer Auktion ist? Das ganze ist doch kein Spiel.
Ich würde sagen, gib die Ware raus und halte Dich zukünftig von Auktionen fern.

Joerg

s.berger2 (Anonym) „ebay Rückzug nach Auktion“
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Ich schließe mich der allgemein vorherrschenden Meinung an:

Ob Du minderjährig bist oder nicht macht keinen Unterschied. Du mußt die Ware, die Du versteigert hast, zum Höchstgebot abgeben, egal ob Du mit dem Preis einverstanden bist oder auch nicht. Alles andere verstößt gegen die Idee, welche hinter eBay steht! Wenn der erzielte Preis zu niedrig ist, kannst Du daraus nur lernen. Beim nächsten Mal setzt Du den Mindestpreis (Einstiegspreis) einfach höher an und beobachtest, was passiert!

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Dein Verhalten zeigt mir nur, was ich in der letzten Zeit bei Jugendlichen immer öfter beobachte: Es wird gelogen und betrogen bis sich die Balken biegen und wenn man dabei erwischt wird, dann hat man nicht einmal Schuldgefühle und streitet weiterhin alles ab. Natürlich haben dann die Anderen Schuld. Man ist dann nur verurteilt worden, weil der Richter Scheiße war oder was auch immer. Gründe (Ausreden), sich selbst nicht die Schuld zu geben, findet man immer. Es fehlt Dir an Respekt gegenüber Anderen und an der Achtung vor den Bedürfnissen der anderen Menschen. Respekt gegenüber dem Käufer, der in gutem Glauben Deine Ware erworben hat. Fehlender Respekt vor Anderen führt gleichzeitig zu Intoleranz gegenüber Andersdenkenden. Würdest Du bereits wählen gehen können, dann wärst Du ein potentieller "Haider"-Wähler.
Junge, mach ne Therapie. Dort kann man Dir sicherlich helfen.

Alibaba (Anonym) „Dein Verhalten zeigt mir nur, was ich in der letzten Zeit bei Jugendlichen immer...“
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Ich finde Ihren Kommentar (Respekt) zu dieser sonst eher peinlichen Anfrage (mieser Typ sucht Hilfe bei Gleichgesinnten) wirklich sehr interes-sant, zumal ich leider extrem häufig (traurigerweise) ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. beobachtet habe. Man hört nicht nur bei Jugend-Gangs in Ami-Filmchen ziemlich oft den Anspruch,sich "Respekt"
verschaffen/verdienen wollen. Oft wirds ja wohl nur mit Furcht verwechselt. Jedenfalls sollte jeder, der Respekt erwartet, den auch zollen. Mein sonst einziger Kommentar zu diesem albernen "Hilferuf" ist: Reingefallene Betrüger jaulen am Lautesten !

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Du bist in meinen Augen Dumm, Blöd oder krank!!!!!!!
Dir muß man das Handwerk legen!!!!!

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Glaube mir, wenn ich der Käufer wäre bekämst Du ob Minderjährig oder
nicht schwerwiegende Probleme.
Wenn Du Eltern hast (was ich nicht glaube) dann werden diese wohl über
ihren Charakterlosen Sohn auch sehr erfreut sein.
Übrigens Minderjährig hat nicht´s mit Srafmündig zu tun,
das heißt für den Schaden mußt Du Einstehen!!!!
Stichworte: Urkundenfälschung, Betrug u.a
Also wenn Du mindestens 14 Jahre alt bist kann´s happig werden!!
Eine Möglichkeit für Dich da raus zukommen besteht darin das sie dich für Schwachsinnig erklären. Denn wer glaubt Hier auch noch Recht zubekommen der kann nur Krank oder Schwachsinnig sein!!!!

MetalTwister (Anonym) „ebay Rückzug nach Auktion“
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Das ist wirklich eine Riesen Sauerei.
Wenn du einen Artikel bei eBay versteigerst und ihn dann nicht rausrückst ist das so ziemlich mit das letzte.
Das ist wirklich ziemlich anstandslos von dir, und ich hoffe das ich niemals an einer deiner Auktionen teilnehme.

(Der Meistbietende kennt deine Adresse. Denk mal darüber nach)

NvidiaGott (Anonym) (Anonym) „ebay Rückzug nach Auktion“
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scheiss eBay
gib die Sache nicht her,soll doch der Wichser seinen Anwalt einschalten.

(Anonym) NvidiaGott (Anonym) „scheiss eBay gib die Sache nicht her,soll doch der Wichser seinen Anwalt...“
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Bist Du der Schwachsinnige "Nvidiot"?????

(Anonym) NvidiaGott (Anonym) „scheiss eBay gib die Sache nicht her,soll doch der Wichser seinen Anwalt...“
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Ja...toller Spruch (soll er doch seine Anwälte einschalten).Durch solche Vollidioten mit deinem Denken hat ja zurecht keiner mehr Lust bei Ebay und Co. zu bieten.Du arme Gestalt!!!!

Hoschi

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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also meine meinung dazu.
wenn du später einmal arbeit gehst, dann wirst du auch nicht glücklich darüber sein, wenn dir der arbeitgeber anstatt 25.- pro stunde halt nur 10.- pro stunde zahlt.
wenn du etwas auf einer auktion anbietest, dann mußt du auch damit rechnen das irgendjemand es auch kaufen will. ansonsten vermerke doch einfach in deinen angebotstexten "JOKE ANGEBOT" oder "NICHT VERKÄUFLICH" oder "WILL NUR WISSEN WAS IHR ZAHLT" oder "ICH VERARSCHE JEDEN".
ich würde schon alleine aus prinzip alle rechtlichen hebel in bewegung setzen, um an den artikel zu kommen.

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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wer bei ebay einkauft ist selbst schuld.
Alle wollen Sachen für 10DM einkaufen ,die im Laden das zigfache kosten.Und dann jammern alle,das die Sachen
kaputt seien oder sie betrogen worden sind.Ich würde auch nur dort Schrott anbieten.



(Anonym) Nachtrag zu: „wer bei ebay einkauft ist selbst schuld. Alle wollen Sachen für 10DM einkaufen...“
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Langsam Leidet die Qualität!!!
Was jetzt noch kommt, sind Posting`s von Minderjährigen ohne jeglichen
Charackter!!!!!!!!!

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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an den Anonym vor mir: Bei Dir leidet vor allem die Rechtschreibung..

Liebling Kreuzberg (Anonym) (Anonym) „ebay Rückzug nach Auktion“
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Frage an nickles.de:

Kann man Beiträge wie diejenigen des "Herrn" Erwin F. vom 19.02.
aufgrund des anstößigen Niveaus nicht blockieren ? Oder noch besser:
generell Beiträge von dessen Computer nicht generell blockieren ?
Vielleicht anfangs nur für eine gewisse Zeit; wenn er sich dann nicht
bessert, am besten für immer ? Bei anderen, die sich danebenbenehmen,
auch ?
Im Straßenverkehr gibt es eine Straßenverkehrsordnung; da kann sich
auch ein "Herr" Erwin F. nicht folgenlos danebenbenehmen. Dies muß ja
auch für das Internet gelten.

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Es ist wirklich Schei...

Warum gibt es bei Ebay keinen Aufnahmetest damit solche Windbeutel
erst garnicht dazu kommen etwas zu verkaufen.Wollest Du nur protzen?? So nach dem Motto schaut alle her ich verkaufe ab 2.-- DM??

PS:
Wenn ich der derjenige wäre, der dieses Teil ersteigert hätte,
dann würde ich Dir den Anwalt auf den Hals hetzen.

Vielleicht treffen wir uns bei EBAY
see you

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Du bist eine ganz linke Bazille, mein Lieber! Der Bieter weis ja nicht, wie alt du bist! Und jetzt kommst du mit der Masche "Ich bin ja noch minderjährig". Wenn ich der Bieter gewesen wäre und du mich so ablinkst, stehe ich bei dir auf der Matte! Und wenn es 500KM sind!
So etwas machst du nie mehr! Dann kannst du 18 Monate kein Keyboard mehr bedienen! Dann habe ich dir sämtliche Finger gebrochen. Und sei vorsichtig, der Bieter hat deine Adresse. Hoffentlich ist er nicht so böse mit so Stinkern, wie ich!!

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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man bist du hart

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Regt euch ab.
Leute, gewöhnt euch daran. Das ist die Zukunft. Wie schon richtig verstanden hat das was mit dem Gewissen zu tun. Aber in 20 Jahren ist das völlig normal.
Habt ihr euch schon mal Gedanken gemacht wer das Gewissen prägt?
Der Sinn des Lebens: Spass haben!
...

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Der Sinn des Lebens; "Spass haben" mein lieber, kostet Geld. Wenn du in einem sozialen Bunker sitz, und so gehts vielen, dann ist der Spass zu Ende. Ich habs geschafft, aber Dreck gab es genug!

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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...der kaufvertrag ist "schwebend unwirksam" wegen der fehlenden vollständigen geschäftsfähigkeit. stimmen die eltern dem vertrag nicht zu, ist er endgültig unwirksam. allerdings entsteht hier ein anspruch auf schadensersatz.
GarfTermy

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Zum juristischen:
BGB 104/105:Wenn du jünger als 7 bist oder bewusstlos oder der freien Willensbestimmung ausschliessenden Zustand warst,wenn dieser Zustand nicht vorübergehen ist,d.h. wenn du z.B. geistig behindert bist,oder wenn deine Geistestätigkeit vorübergehend gestört war(z.B. besoffen),dann kam kein Vertrag zusammen und du musst nicht liefern.

Wenn du zwischen 7 und 18 alt warst gelten BGB 106,107,108.Dann kommt nur ein Vertrag zustande,wenn deine Eltern zustimmen bzw. genehmigen.

Eine Anfechtung käme sicher nicht in Frage.Ein Rücktrittsrecht wurde auch nicht vereinbart.

Fällt mir nur noch 116/118 ein.Hattest du einen geheimen Vorbehalt oder hast du Versteigerung nicht ernst gemeint????Wohl kaum.

Zum Strafrecht kann ich leider nichts sagen.

Zum moralischen:

Ich finde es nicht gut(beschissen),dass du Sachen zum Versteigern gibts und dann wenn der Preis,aus deiner Sicht nicht stimmt,nicht liefern willst.Überleg dir den Preis,den du mind. willst vor!!! der Auktion und leg ihn als Mindestgebot fest.

By

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Nochmal zum Sinnn des Lebens.
Da hast Du mich falsch verstanden. Es geht um die Aussage, daß jeder meint, daß er tun und lassen kann was er will. Diese "Hauptsache Spass haben Haltung" finde ich genau wie Du Beschissen.
Also ich propagiere nicht "Hauptsache Spass haben" sondern übe daran Kritik.
Hätte das wohl ausdrücklicher sagen sollen...
cyu


Nicht nur die Filme sind sondern WIR. Jeder selbst! Die der kommenden Generation was vorleben, was völlig daneben ist.

(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Gibt es dieses Posting immer noch.Weg damit.