Ich habe bei ebay ein Produkt zum Kauf angeboten und weil das Produkt meinen gewünschten Preis nicht erreicht hat, will ich es jetzt natürlich nicht hergeben, is ja klar...
Der Käufer beharrt aber auf sein Produkt.
Was soll ich jetzt machen?
Ich hätte zwei Auswege:
1. Ich sage dem Käufer, dass mir das Produkt abhanden gekommen ist und ich es ihm nicht geben kann.
2. Ich sage ihm, dass ich noch minderjährig (stimmt ja) bin und ich eigentlich noch keinen Verkauf bei ebay tätigen kann.
Hättet ihr noch mehr Vorschläge?
Ihr dürft mich jetzt nicht missverstehen - ich glaube, jeder von euch würde so handeln.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Tja, Junge, erst mal lesen, denn du hast folgenden Passus akzeptiert:
8. Vertragsschluß
Mit der Einstellung eines Artikels auf die eBay Website gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot zum Verkauf des Artikels an denjenigen Bieter ab, der bei Ablauf der Angebotszeit das höchste Gebot abgegeben hat. Der Verkäufer ist ferner dazu berechtigt, die Auktion vorzeitig zu beenden und ist in diesem Fall dazu verpflichtet, seinen Artikel an den zum Zeitpunkt der Beendigung Höchstbietenden zu veräussern. Der Verkäufer erklärt sich im übrigen ausdrücklich damit einverstanden, seinen Artikel bei Ausbleiben höherer Gebote an den Bieter zu veräussern, der ein dem Startpreis entsprechendes Gebot abgegeben hat.
Ja hör sich mal einer diesen Trottel an! Klar bieten die Leute eher, wenn ... Erwin Fotzenhobel (Anonym)
Zwar habe ich momentan den Text des Telekommunikationsgesetzes nicht zur ... Liebling Kreuzberg (Anonym)