Ich habe bei ebay ein Produkt zum Kauf angeboten und weil das Produkt meinen gewünschten Preis nicht erreicht hat, will ich es jetzt natürlich nicht hergeben, is ja klar...
Der Käufer beharrt aber auf sein Produkt.
Was soll ich jetzt machen?
Ich hätte zwei Auswege:
1. Ich sage dem Käufer, dass mir das Produkt abhanden gekommen ist und ich es ihm nicht geben kann.
2. Ich sage ihm, dass ich noch minderjährig (stimmt ja) bin und ich eigentlich noch keinen Verkauf bei ebay tätigen kann.
Hättet ihr noch mehr Vorschläge?
Ihr dürft mich jetzt nicht missverstehen - ich glaube, jeder von euch würde so handeln.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi !
Wie die Sache jetzt ausgeht, das ist Deine Entscheidung, Du solltest Dir über die Konsequenzen im Klaren sein... :
- Der Ersteigerer kann verlangen, daß Du ihm die Ware zum vereinbarten Preis herausgibst... es gab da schon mal ein Gerichtsurteil.. siehe auch : http://www.heise.de/newsticker/data/fm-14.12.00-001/default.shtml
Du hast mit dem Ersteigerer praktisch einen Vertrag abgeschlossen, und daran hast Du Dich auch zu halten !!! Wer weiß, vielleicht ist der Käufer ein Streithansel mit excellenter Rechtsschutzversicherung, dem es nur ums Prinzip geht, na dann kannst Du Dich schon mal auf ein paar nette Briefchen vom Anwalt einstellen... Was sagen dann Deine Eltern dazu ?? BTW, minderjährig bedeutet noch lange nicht, daß Du nicht geschäftsfähig und in keinster Weise für Deine Handlungen verantwortlich bist...
- Bestenfalls versaust Du Dir bei Ebay Deinen Ruf, bei der nächsten Auktion werden die Leute es sich zweimal überlegen, von einem unzuverlässigen Anbieter wie Deinereiner nochmal was zu ersteigern...
- Schlimmstenfalls wirst Du aus der Auktion ausgeschlossen, das wars dann...
Dein Vorgehen ist eine Frage des Charakters. Du willst das Teil nicht herausgeben, weil es nicht den Preis gebracht hat, den Du Dir vorstellst. Gehen wir mal vom entgegengesetzten Fall aus : Der angebotene Artikel wird zu einem weitaus höheren Preis versteigert als Du Dir vorgestellt hast. Würdest Du jetzt die Auslieferung des Artikels verweigern ??? Wohl kaum, da Du ja mehr Geld bekommst als ursprünglich erwartet, der Käufer wohl beim vollen Bewusstsein über die Sache das Gebot abgegeben hat und nun voll für die Konsequenzen seines Handelns verantwortlich ist... Was ist, wenn der jetzt sagt : " Sorry, war nur ein Spaß..." , dann bist Du wohl mächtig sauer, oder ?? Du würdest in diesem Fall auf vollständige Einhaltung der Regeln bestehen, is ja klar...
Und Du hast ebenso bewusst das Startgebot sehr niedrig angesetzt, und wenn die Leute einfach nicht höher bieten und das edle Teil zum Schnäppchenpreis rausgeht, dann willst Du so wie es Dir passt die Regeln ändern ??? Wie konsequent bist Du ?? Würdest Du dann auch die Herausgabe der Ware verweigern, wenn Du einen höheren Preis erzielst ?? Nee, wohl kaum, is ja klar...
Die Leute, die nur auf ihren Vorteil bedacht sind, die machen u.a. die ganzen Online-Auktionen kaputt. Bei einer echten Versteigerung kannst Du sowas nicht bringen, da mußt Du das akzepieren, was im Endeffekt dabei herauskommt, und wenn es nur 2 Mark fuffzich sind !!!!!
Betrachte die ganze Sache mal als Schulung für das richtige Leben und als Prüfung für Deinen Charakter. Du kannst Dir zwar eine dumme Ausrede einfallen lassen, aber das ist menschlich und moralisch mehr als armselig.... Spätestens wenn Du im Berufs/Geschäftsleben stehst, kannst Du solche Dinger nicht mehr bringen, denn die daraufolgenden Konsequenzen sind bedeutend schwerwiegender als ein Rausschmiß bei Ebay. Die heutige Gesellschaft kann nur dann funktionieren, wenn die Leute sich auch an die Regeln halten. Wenn man sich nicht daran hält, kann man es auch sehr schnell sehr weit bringen, aber man kann damit auch ganz bös auf die Schnauze fallen...
Ich rate Dir : Auch wenn weh tut, Bleib anständig !!
Wie Du Dich jetzt entscheidest, das mußt Du schon mit Dir selber ausmachen, und das nächste Mal schreib gefälligst als Startgebot den Preis hin, den Du haben willst !!!
cu Bavarius