Ich habe bei ebay ein Produkt zum Kauf angeboten und weil das Produkt meinen gewünschten Preis nicht erreicht hat, will ich es jetzt natürlich nicht hergeben, is ja klar...
Der Käufer beharrt aber auf sein Produkt.
Was soll ich jetzt machen?
Ich hätte zwei Auswege:
1. Ich sage dem Käufer, dass mir das Produkt abhanden gekommen ist und ich es ihm nicht geben kann.
2. Ich sage ihm, dass ich noch minderjährig (stimmt ja) bin und ich eigentlich noch keinen Verkauf bei ebay tätigen kann.
Hättet ihr noch mehr Vorschläge?
Ihr dürft mich jetzt nicht missverstehen - ich glaube, jeder von euch würde so handeln.
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Ja hör sich mal einer diesen Trottel an! Klar bieten die Leute eher, wenn ... Erwin Fotzenhobel (Anonym)
Zwar habe ich momentan den Text des Telekommunikationsgesetzes nicht zur ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Frage an nickles.de: Kann man Beiträge wie diejenigen des Herrn Erwin F. ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Es ist wirklich Schei...
Warum gibt es bei Ebay keinen Aufnahmetest damit solche Windbeutel
erst garnicht dazu kommen etwas zu verkaufen.Wollest Du nur protzen?? So nach dem Motto schaut alle her ich verkaufe ab 2.-- DM??
PS:
Wenn ich der derjenige wäre, der dieses Teil ersteigert hätte,
dann würde ich Dir den Anwalt auf den Hals hetzen.
Vielleicht treffen wir uns bei EBAY
see you