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ebay Rückzug nach Auktion

(Anonym) / 43 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe bei ebay ein Produkt zum Kauf angeboten und weil das Produkt meinen gewünschten Preis nicht erreicht hat, will ich es jetzt natürlich nicht hergeben, is ja klar...
Der Käufer beharrt aber auf sein Produkt.
Was soll ich jetzt machen?
Ich hätte zwei Auswege:
1. Ich sage dem Käufer, dass mir das Produkt abhanden gekommen ist und ich es ihm nicht geben kann.
2. Ich sage ihm, dass ich noch minderjährig (stimmt ja) bin und ich eigentlich noch keinen Verkauf bei ebay tätigen kann.

Hättet ihr noch mehr Vorschläge?
Ihr dürft mich jetzt nicht missverstehen - ich glaube, jeder von euch würde so handeln.

man bist du hart (Anonym)
(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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...der kaufvertrag ist "schwebend unwirksam" wegen der fehlenden vollständigen geschäftsfähigkeit. stimmen die eltern dem vertrag nicht zu, ist er endgültig unwirksam. allerdings entsteht hier ein anspruch auf schadensersatz.
GarfTermy