Ich habe bei ebay ein Produkt zum Kauf angeboten und weil das Produkt meinen gewünschten Preis nicht erreicht hat, will ich es jetzt natürlich nicht hergeben, is ja klar...
Der Käufer beharrt aber auf sein Produkt.
Was soll ich jetzt machen?
Ich hätte zwei Auswege:
1. Ich sage dem Käufer, dass mir das Produkt abhanden gekommen ist und ich es ihm nicht geben kann.
2. Ich sage ihm, dass ich noch minderjährig (stimmt ja) bin und ich eigentlich noch keinen Verkauf bei ebay tätigen kann.
Hättet ihr noch mehr Vorschläge?
Ihr dürft mich jetzt nicht missverstehen - ich glaube, jeder von euch würde so handeln.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Zwar habe ich momentan den Text des Telekommunikationsgesetzes nicht zur Hand, noch kenne ich die allgemeinen Geschäfts-/bzw. Versteige-rungsbedingungen der Firma ebay.
Sicher ist jedoch, daß die Willenserklärung eines Minderjährigen gem.
§ 104 BGB (absolut) nichtig ist. Ich könnte mir allerdings vorstellen,
daß in den allgemeinen Geschäfts-/bzw. Versteigerungsbedingungen die
Regelung enthalten ist, daß jeder, der an der Versteigerung teilnimmt,
(konkludent) erklärt, nicht (mehr) minderjährig zu sein.
Ich werde den Fall versuchen zu klären; einstweilen empfehle ich je-
doch, keinerlei Erklärung abzugeben.
Strafrechtlich könnte jedoch ein versuchter Betrug i.S. von §§ 22, 23,
263 StGB vorliegen, weil Du auch den konkreten Bieter über Deine (angebliche) Volljährigkeit getäuscht hast und er infolgedessen keinen Übereignungsanspruch gem. § 433 Abs. 1 BGB hat. Ich werde auf
die Sache zurückkommen.