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cpu kaputt weil mir falscher kühler verkauft wurde

(Anonym) / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

ich will meinem ärger auch mal ein bißchen luft machen,
letzten dienstag hab ich mir im sogenannten "Fachgeschäft" der Fa. www.arlt.com in reutlingen eine neue cpu gekauft und wollt gleich einen passenden kühler dazu.
ich hab dem händler mein mainboard gesagt und er hat mir dazu den "passenden" kühler verkauft.
leider war der kühler nicht der richtige und meine cpu wurde beschädigt.
einen ersatz bekomm ich nicht da ich in den augen der geschäftsführung grob fahrlässig gehandelt hab, ausserdem verlangt die fa.arlt ein nötiges grundwissen von ihren kunden
das einzige was mir angeboten wurde, war, mir beim erneutem hardwarekauf preislich engegenzukommen


Liebling Kreuzberg (Anonym) (Anonym) „cpu kaputt weil mir falscher kühler verkauft wurde“
Optionen

Als Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung empfehle ich Dir
folgende Vorgehensweise:
Einschreiben mit Rückschein an Fa. arlt. Inhalt: Aufforderung, die
CPU und den Kühler zurückzunehmen und bis zum (genaues Datum - aus
einem etwa 14 Tage bis 3 Wochen dauernden Zeitraum) die Summe von
x DM (= Betrag CPU + Betrag Kühler) auf Dein (exakt bezeichnetes Kon-
to) zu überweisen, verbunden mit dem Hinweis, daß im Falle der Nicht-
zahlung oder der ungenügenden Teilzahlung Zahlungsklage bei Gericht
eingereicht werden wird.
Falls Fa. arlt nicht zahllt, wovon auszugehen sein dürfte, dann in
einem gutsortierten Schreibwarengeschäft einen Mahnbescheidsvordruck
kaufen, zum Amtsgericht gehen, dort in die Abteilung Mahnbescheide/
Zivilsachen, hier einen Rechtspfleger aufsuchen und diesen bitten, Dir
beim Ausfüllen des Mahnbescheids zu helfen (was dieser auch sicher tun
wird). Sodann den Mahnbescheid (MB) unterschreiben, auf der Gerichts-
kasse Gerichtskostenmarken/Freistempler anbringen lassen, hierfür
Quittung geben lassen, sodann zurück in die Abteilung Mahn-/Zivil-
sachen. Dort gibt's ein Aktenzeichen, dieses notieren und zu Hause
abwarten, bis Du vom Gericht eine Terminsladung oder einen Schrift-
satz der Gegenseite erhältst. In letzterem Falle ebenso schrift-
sätzlich Stellung nehmen. In der Zwischenzeit bei der Industrie- und
Handelskammer sich nach einem "öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen" für den Bereich "Computer" erkundigen. Sich die
ganze Liste schicken lassen. Einen auswählen, dort anrufen, ob dieser
bereit ist, den "Fall" zu übernehmen; auch wegen der sicher nicht
geringen Kosten des SV sich erkundigen. Im Obsiegensfalle erhältst Du
auch diese Kosten von der Gegenseite - kraft Urteils - erstattet.
Toi, toi, toi wünscht
Liebling Kreuzberg