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Mindestlohn

olliver1977 / 225 Antworten / Flachansicht Nickles

Hab ich gerade auf WAZ.de gefunden.

Ich mach einfach mal Copy and Paste, ich weiß einfach nicht, was man dazu noch sagen soll.

Die Bundesregierung will einen bundesweiten Mindestlohn einführen – doch ausgerechnet die Bundesdruckerei, ein hundertprozentiges Staatsunternehmen, sorgt dafür, dass das NRW-Tariftreue- und Vergabegesetz jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof überprüft wird.
| WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/politik/bundesdruckerei-wollte-mindestlohn-nicht-zahlen-id8793393.html#plx815896091
Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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Und was ist das? ... ROLLI9
jueki olliver1977 „Mindestlohn“
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Ich schrieb im meinem Beitrag 27.12.2013, 14:14Uhr

Die gierige und menschenverachtende Fratze des gegenwärtigen Raubtierkapitalismus wurde in der Bundesrepublik lediglich kaschiert, als es noch einen Gegenpol gab, der sich "DDR" nannte.
Damals, vor 20 Jahren, konnte ein jeder, der arbeitete, von seinem Lohn leben. Das nannte man "Soziale Marktwirtschaft" - und das funktionierte sogar tadellos.
Jetzt gibt es diesen Gegenpol  nicht mehr und der Kapitalist kann seine Unmenschlichkeit frei entfalten. Und dabei von Himmlischen Frieden tönen.
Kann im Namen der Humanität massig ausländische Arbeitskräfte zu Hungerlöhnen beschäftigen, kann seine Produktion in Länder auslagern, wo die "Arbeitnehmer" als Sklaven behandelt werden und damit seine Profite ins Unermeßliche steigern.

Dazu habe ich eben hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Achtstundentag#Deutschland

genau das Passende gelesen:

1956 begann der DGB eine Kampagne zur Einführung der 5-Tage-Woche bzw. 40-Stunden-Woche unter dem Motto „Samstags gehört Vati mir“; diese setzte sich ab 1965 in Westdeutschland durch.
Ab 1980 kämpfte die IG Metall in Westdeutschland für eine 35-Stunden-Woche, die ab 1990 teilweise durchgesetzt wurde.

Ab Mitte der 1990er Jahre setzten die Betriebe der Metallindustrie jedoch schrittweise die Arbeitszeit wieder auf 40 Stunden hoch, zuerst für außertariflich bezahlte Arbeitnehmer.

Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 6. Juni 1994 wurde der Achtstundentag mit Einschränkungen gesetzlich festgeschrieben.
Unter § 3 - Arbeitszeit der Arbeitnehmer heißt es dazu: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Damit wurde die Achtstundentagsregelung von 1918 sogar wieder aufgeweicht und die Arbeitszeit flexibilisiert.
Da von einer Sechstagewoche ausgegangen wird – der Samstag gilt als Werktag –, beträgt die Wochenarbeitszeit also maximal 48 Stunden.

Trotz enorm gestiegener Produktivität. Seltsam. Keinen stört es.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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