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Fristlose Wohnungskündigung wegen Rauchens

olliver1977 / 116 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Fall ist ja derzeit sehr aktuell.
In Düsseldorf wurde einem 74jährigem Rentner nach 40 Jahren, die Wohung fristlos gekündigt, weil er Raucht.
Der Richter des Amtsgerichts Düsseldorf, entschied das dem Mann keine Gerichtskostenbeihilfe zustehen würde, da er den Fall wohl verlieren würde.
Der Richter sieht die Gesundheit der anderen Mieter als wichtiger an.
Komisch nur, daß der Mann der letzte Bewohner des Hauses ist und es sich bei den anderen Mietern um: Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Finanzverwalter und sonstige Unternehmen handelt.
Die anderen Wohnungen wurden in Büros umgewandelt und der langjährige Bestandsmieter, zahlt laut einem Artikel den ich gestern las, 360€ für die Erdgeschosswohnung.
Fuchs ick hör dir Tapsen, die Immobilienverwaltung will den Mieter wohl raus haben um die Wohnung in Büroräume umzuwandeln und das dreifache an Miete einnehmen.
Eine Schande, das der Richter dies nicht berücksichtigt hat.
http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/richter-sieht-grenzen-beim-rauchen-in-eigenen-vier-waenden-id8150844.html
http://www.wz-newsline.de/lokales/duesseldorf/rentner-wurde-wohnung-gekuendigt-weil-er-raucht-1.1362450

Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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The Wasp Ma_neva „Hi, dann kaufe oder baue Dir ein ein Eigenheim Solange es ...“
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dann kaufe oder baue Dir ein ein Eigenheim!
Aha, Mietwohnungen sind nur für Raucher da...
wie Alkohol, wesentlich gefährlicher als Nikotin
Wenn sich der Teufel mit dem Belzebub vergleicht, kommt nichts Gutes dabei raus. Irgendwas muss der Raucher aber als Argument vorbringen, wenn schon die gesamte Wissenschaft gegen sein rücksichtsloses Verhalten spricht.
Könnte ja auch "Klassische Musik" oder "Rock" da  bald als starke Belästigung aufgefaßt werden
Sind Geräusche zu laut, nennt sich das seit Jahrzehnten Ruhestörung, Baby- und Kindergeschrei sind dagegen zu akzeptierende Umweltgeräusche. Das Grillen ist in Deutschland geregelt, die Bedingungen eindeutig.

Die Gerichte werten den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern inzwischen höher ein als die Freiheit des Rauchers, ganz im Sinne der Verfassung, sprich, du kannst tun und lassen, was du willst, solange du nicht die Freiheit der anderen damit störst.
Ständige Geruchsbelästigung in Wohnungen sind ein Mietminderungsgrund, wenn der Vermieter sie nicht abstellt. Von daher ist das Urteil gar nicht so überraschend.

Und übrigens, der Staat ist kein Tabakhersteller noch Tabakhändler, er kassiert dafür nur Steuern...
Ende
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