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Fristlose Wohnungskündigung wegen Rauchens

olliver1977 / 116 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Fall ist ja derzeit sehr aktuell.
In Düsseldorf wurde einem 74jährigem Rentner nach 40 Jahren, die Wohung fristlos gekündigt, weil er Raucht.
Der Richter des Amtsgerichts Düsseldorf, entschied das dem Mann keine Gerichtskostenbeihilfe zustehen würde, da er den Fall wohl verlieren würde.
Der Richter sieht die Gesundheit der anderen Mieter als wichtiger an.
Komisch nur, daß der Mann der letzte Bewohner des Hauses ist und es sich bei den anderen Mietern um: Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Finanzverwalter und sonstige Unternehmen handelt.
Die anderen Wohnungen wurden in Büros umgewandelt und der langjährige Bestandsmieter, zahlt laut einem Artikel den ich gestern las, 360€ für die Erdgeschosswohnung.
Fuchs ick hör dir Tapsen, die Immobilienverwaltung will den Mieter wohl raus haben um die Wohnung in Büroräume umzuwandeln und das dreifache an Miete einnehmen.
Eine Schande, das der Richter dies nicht berücksichtigt hat.
http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/richter-sieht-grenzen-beim-rauchen-in-eigenen-vier-waenden-id8150844.html
http://www.wz-newsline.de/lokales/duesseldorf/rentner-wurde-wohnung-gekuendigt-weil-er-raucht-1.1362450

Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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gelöscht_300542 gelöscht_84526 „Auch ich habe vor etwa 30 Jahren aufgehört, einfach so. ...“
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Schachtel Roth-Händle gekauft und diese zu Ende gequalmt
"Wer Roth-Händle raucht, frisst auch kleine Kinder!", so zumindest heißt es bei uns :D

Habe auch nach ca. 15 Jahren,  mit jeweils kurzen Pausen dazwischen, 1997 endgültig aufgehört zu paffen.

Auch ganz plötzlich, von jetzt auf Nachher, ohne Uh und ohne Ah. Konnte nie ganz verstehen, warum sich andere mit dem Aufhören immer so schwer taten.

Aber was für ein Drama um dieses Thread-Thema.

Ist doch im Prinzip so simpel. Natürlich darf man in seinen "eigenen vier Wänden" tun und lassen, was man will. 

Die Qrux beim Rauchen ist halt, wenn's übermäßig praktiziert wird, dass der Dampf für die umliegenden Mieter durchaus zur Belästigung werden kann. That's it! 

Und wenn's dann ein Richter gibt, der das genauso sieht - feddich!

Ein anderer Richter, eines anderen Amtsgerichts oder Landesgerichts, hätte diesen Sachverhalt vielleicht anders bewertet. Da gibt es bestimmt immensen Ermessensspielraum.
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