Der Fall ist ja derzeit sehr aktuell.
In Düsseldorf wurde einem 74jährigem Rentner nach 40 Jahren, die Wohung fristlos gekündigt, weil er Raucht.
Der Richter des Amtsgerichts Düsseldorf, entschied das dem Mann keine Gerichtskostenbeihilfe zustehen würde, da er den Fall wohl verlieren würde.
Der Richter sieht die Gesundheit der anderen Mieter als wichtiger an.
Komisch nur, daß der Mann der letzte Bewohner des Hauses ist und es sich bei den anderen Mietern um: Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Finanzverwalter und sonstige Unternehmen handelt.
Die anderen Wohnungen wurden in Büros umgewandelt und der langjährige Bestandsmieter, zahlt laut einem Artikel den ich gestern las, 360€ für die Erdgeschosswohnung.
Fuchs ick hör dir Tapsen, die Immobilienverwaltung will den Mieter wohl raus haben um die Wohnung in Büroräume umzuwandeln und das dreifache an Miete einnehmen.
Eine Schande, das der Richter dies nicht berücksichtigt hat.
http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/richter-sieht-grenzen-beim-rauchen-in-eigenen-vier-waenden-id8150844.html
http://www.wz-newsline.de/lokales/duesseldorf/rentner-wurde-wohnung-gekuendigt-weil-er-raucht-1.1362450
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Die Frage ist nur, wer bestimmt was übermäßig ist. Das kann weder ein Raucher bestimmen, noch ein Nichtraucher.Solange keine Grenzwerte festgelegt sind, bestimmt logischerweise der sich belästigt fühlende subjektiv, ab wann er sich eben belästigt fühlt.
Ob dem dann in einer Gerichtsverhandlung stattgegeben wird, bestimmt dann wiederum der Richter, aufgrund seiner subjektiven Bewertung des Sachverhalts.
Der Mensch mit seinem subjektiven Empfindungsvermögen und seiner ganz individuellen Reizschwelle, ist hier also gewissermaßen das Maß der Dinge.