Hi, ist jemandem schon einmal folgendes passiert :
Am 10.06.03 erhielt ich von 01019 Telefondienste GmbH PF 2120 , 24020 Kiel eine Mahnung über 15,62 Euro.
Ich führe über diese Vorwahl keine Gespräche, wähle mich nur nach 18.00 h über freenet.de kurz, Outlook Express z. B., ein.
Der gemahnte Betrag ist seit Anfang 2003 in keiner Telekomrechnung. Im bewußten Rechnungszeitraum steht ein Betrag über 0,71 Euro.
Diesen Umstand habe ich dem Unternehmen per e- mail mitgeteilt. Große Entschuldigung usw., jeder könne sich mal irren usf. Heut erhielt ich von o. g. Unternehmen die zweite Mahnung. Man habe mir den Internetzugang über freenet.de gesperrt. Androhung Inkassobüro. Ich könne vor einem ordentlichen deutschen Gericht Schutz suchen.
War es denn so warm ? Wer hat mit freenet ähnliches erlebt. Was soll, was kann man tuen. Die sind dort voll auf´s Gesicht gefallen, anders ist das nicht erklärbar. Wer kann helfen ?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Welzel
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo an Alle.
ich würde an deiner Stelle gleich mal eine Anzeige wegen betrugs bzw Nötigung machen
wird auch hier empfohlen: http://abzocke.planetaclix.pt/mail.htm
Das habe ich auch getan,nachdem der Verein frennet,ksp freenet und jetzt HFG Inkasso oder wie sie auch immer heissen mögen seit 2003 nervt. Ende vom Lied, vom AG Hamburg verurteilt "Im Namen des Volkes"
wegen falscher Anschuldigung und namentlicher Nennung der Vorstände Freenet und HFG Frennet zur Zahlung von 1200€ Strafe.
Vorgeschichte:
Forderung anscheinend 57,80€ von 2003 plus die ganzen Halsabschneidergebühren plus Zinsen,Klopapier,Zahnseide etc. 280 Ocken über Gerichtsvollzieher eiungetrieben, GV kürzt die Forderung um ungerchtfertigtte Gebühren um ~ 100€, bezahlt,Sache für mich erledigt.
Jetzt kommt die HFG Inkasso auf gut Deutsch gesagt wiedewr angeschissen und will die vom Gerichtsvollzieher gekürzte Kohle plus Auslagen usw,also115€
Sprich der Kleine Bürger interessiert nicht vor Gerichten,da sind andere gleicher vorm Gesetz obwohl sogar der Stattsdiener sprich Gerichtsvollzieher die Forderung schon kürzte um ungerechtfertigte Gebührern (ist ja nach §262 Stgb eder Versuch sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ergo Betrug)
Hoch lebe Deutschland
Grüsse Franz