Hi, ist jemandem schon einmal folgendes passiert :
Am 10.06.03 erhielt ich von 01019 Telefondienste GmbH PF 2120 , 24020 Kiel eine Mahnung über 15,62 Euro.
Ich führe über diese Vorwahl keine Gespräche, wähle mich nur nach 18.00 h über freenet.de kurz, Outlook Express z. B., ein.
Der gemahnte Betrag ist seit Anfang 2003 in keiner Telekomrechnung. Im bewußten Rechnungszeitraum steht ein Betrag über 0,71 Euro.
Diesen Umstand habe ich dem Unternehmen per e- mail mitgeteilt. Große Entschuldigung usw., jeder könne sich mal irren usf. Heut erhielt ich von o. g. Unternehmen die zweite Mahnung. Man habe mir den Internetzugang über freenet.de gesperrt. Androhung Inkassobüro. Ich könne vor einem ordentlichen deutschen Gericht Schutz suchen.
War es denn so warm ? Wer hat mit freenet ähnliches erlebt. Was soll, was kann man tuen. Die sind dort voll auf´s Gesicht gefallen, anders ist das nicht erklärbar. Wer kann helfen ?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Welzel
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Die Beschwerden fingen m.W. schon letztes Jahr an.
Anscheinend kann man diesem Anbieter keinen Betrug nachweisen.
Gründe sehe ich:
Betrug? Unfähigkeit? Datenwirrwarr/DTAG-Schlamperei?
Letzteres halte ich für am wahrscheinlichsten.
Allerdings könnte Nötigung vorliegen, da die Firma selbst anscheinend keine verwertbaren Daten hat, anstatt den Kunden um Auskunft zu bitten, eine Mahnung schickt. Tatbestand ist m.E. erfüllt und sollte ggf. zur Anzeige gebracht werden, wenn der Anbieter darüber informiert worden ist, dass alles bezahlt ist und trotzdem ein Inkassounternehmen mit irgendetwas droht. Das sollten Sie allerdings nur erwägen, wenn Sie die Zahlung auch beweisen können. Sie sind nicht verpflichtet, dem Inkasso irgendetwas zu belegen´.
Mein simpler Rat:
1. Ist die DTAG-Telekomrechnung noch vorhanden? Nachschauen!
In allen mir bekannten Fällen sind die Angaben des Anbieters unzutreffend. Dann brauchen Sie gar nichts zu veranlassen.
2. Sonst: Wird DTAG mit Lastschrift eingezogen? Dann wäre es ein DTAG-Problem. Nichts zu veranlassen.
3. Sonst: Die Firma behauptet m.W. an keiner Stelle, dass Rechnungen nicht bezahlt worden seien, sondern bezieht sich auf Mahnungen, die evtl. erfunden sind, um Druck auszuüben.
Solange keine Rechnung vorliegt, ist der betreffende Betrag nicht fällig, dann setzt eine Mahnung auch nicht in Verzug. Der Nachweis, dass Ihnen eine Rechnung zugegangen ist, hat der Anbieter zu führen. Er muss nachweisen, wann Ihnen seine/die DTAG-Rechnung zugegangen ist, nicht Sie.
4. Praxis: Wenn Sie den Zugang des Schreibens nicht bestreiten können:
Senden Sie ein Fax unter Zeugen, indem Sie folgendes mitteilen:
- falls zutreffend -
a) Ich habe keine Rechnung erhalten. Bitte zusenden.
b) Alles ist bezahlt.
c) Erbitte Einzelverbindungsnachweis [- falls Sie das bei DTAG beantragt hatten -]
Solange Sie das nicht vollständig erhalten haben, brauchen Sie auch nicht weiter reagieren.
Bei Inkassounternehmen: dto. Ggf. Anzeige wegen Nötigung erwägen, falls Sie Belege haben.
Ist ein Mahnbescheid eingetroffen: Siehe Rechtsbehelfsbelehrung.