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Gesundheitswesen seit 01.04.2010

peterson / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Es hat sich schon einiges getan.
Allerdings bekommen das nur die mit, die krank sind.

Die Medikamente sind preislich niedriger angesetzt worden. Das bedeutet, die Krankenkassen müssen weniger zahlen. Das sieht zumindest schon mal positiv aus.

Allerdings hat das wenig Auswirkung auf die Versicherten. Durch diese Preisminderung ist nun kein Platz mehr für Zuzahlungsbefreiung.
Ungefähr 25% der Medikamente, die bisher zuzahlungsfrei waren, müssen nun wieder von den Kranken mit barer Münze finanziert werden.

Egal was passiert, den Letzten beißen die Hunde.

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Fieser Friese peterson „Gesundheitswesen seit 01.04.2010“
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... Das Abrechnen von nicht erbrachten Leistungen ist strafbar: Information an die Ärztekammer ist empfehlenswert. ...

Gut, in meinem Fall ist das nun eher zufällig ans Tageslicht gekommen. Hätte der Arzt sich nicht verplappert, wäre mir das nicht aufgefallen. Was man nicht weiß, kann man nicht anzeigen.

Und genau hier greift meine Frage nach Transparenz/Kontrolle über das was tatsächlich in Anspruch genommen wurde (selbstverständlich adäquat honoriert) und dem was nur auf dem Papier angewendet wurde.

Es wäre geradezu abstrakt, wenn man einerseits die explodierenden Kosten anprangert, aber andererseits Tür und Tor für unrechtmäßige Abrechnungen offenließe.
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