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Gesundheitswesen seit 01.04.2010

peterson / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Es hat sich schon einiges getan.
Allerdings bekommen das nur die mit, die krank sind.

Die Medikamente sind preislich niedriger angesetzt worden. Das bedeutet, die Krankenkassen müssen weniger zahlen. Das sieht zumindest schon mal positiv aus.

Allerdings hat das wenig Auswirkung auf die Versicherten. Durch diese Preisminderung ist nun kein Platz mehr für Zuzahlungsbefreiung.
Ungefähr 25% der Medikamente, die bisher zuzahlungsfrei waren, müssen nun wieder von den Kranken mit barer Münze finanziert werden.

Egal was passiert, den Letzten beißen die Hunde.

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audax31 Fieser Friese „@audax31: Da bin ich mir nicht so ganz sicher, ob es nur theoretisch möglich...“
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@ Peterson:
Schon mal was von Pflegesätzen/Fallpauschalen/Sonderentgelten gehört?

Mein Posting bezog sich auf die Abrechnung bei der stationären Behandlung, dies hat überhaupt nichts mit
Pflegesätzen/Fallpauschalen/Sonderentgelten zu tun.

@ Fieser Friese:
Dieser stellte ohne hinter seinen Schreibtisch vorzukommen, von sich aus ein Rezept für mich aus (Nichtsteroidales Antirheumatikum) und das war's. Keine weitere Untersuchung oder

Die Beratungsgebühr steht ihm bei jedem ersten Besuch im Quartal zu. Ausstellen eines Rezeptes bringt sogar ohne persönlichen Arztkontakt, z.B. telefonisch Geld ein.
Falls er Dich nicht untersucht und die Anamnese aufgenommen hat, hat er sich falsch verhalten.

Das Abrechnen von nicht erbrachten Leistungen ist strafbar: Information an die Ärztekammer ist empfehlenswert.

doc
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