http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,655511,00.html
Mal wieder ein Bagatell Diebstahl, der zu einer Kündigung führt und das bei der ersten Tat ...
Klar ist es ein Diebstahl, trotzdem sollte man sich mal Gedanken machen ob es da nicht andere Qualitäten gibt ... Wenn jemand wohl einmalig eine Kleinigkeit mitgehen läßt, die er/sie vermutlich schon abgearbeitet hat wenn sie unbezahlt 10-20 minuten länger dableibt.
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Hallo
Der Fall kann bis ins letzte Detail zerpflückt werden, wie er will, im Grundsatz bleibt der Fakt, das der Anlaß in keinem Verhältnis zur Strafe steht.
Ladendiebe werden bei weit größeren Summen einfach wieder auf freien Fuß gesetzt und erhalten maximal Hausverbot im entsprechenden Laden und vielleicht noch eine Bewährungsstrafe, nur um genauso weiter zu machen wie bisher.
Bei Sachbeschädigung (man kann es auch Randalieren, Vandalismus oder sinnlose Zerstörung nennen), wo ebenfalls Werte sinnlos vernichtet werden, ist es genau dasselbe, aber da handelt es sich im Regelfall um Allgemeingut und damit ist es egal.
Aber wenn sich eine Mitarbeiterin unter den bekannten Umständen erlaubt, etwas Essen vom Bufett zu nehmen, wird gnadenlos gekündigt.
Wahrscheinlich wäre eine Krankmeldung wegen Hunger oder Unterzuckerung besser gewesen, das hätte dann aber wieder mit Arbeitsverweigerung geahndet werden können, oder wie?
In der Regel ist es bei einem Erstvergehen und bis dahin seriösen Mitarbeitern mit einer Pflichtenmahnung oder Abmahnung mehr als getan.
In dem betreffenden Fall hätte sich die Pflegerin bis zur Rente definitiv nie wieder zu so einem Vorgehen hinreißen lassen.
Andererseits kann ein Chef dann auch eine Betriebsvereinbarung erlassen, das so etwas bis zu einer Grenze genehmigt wird, eine Kasse eingerichtet wird, in die jeder etwas einzahlt oder generell verboten wird, aber dann gibt es ja keinen Gummi mehr für solche Urteile.
Inzwischen sind ja bereits mehrere solche Fälle bekannt, sei es der Pfandbon, eben mehrmals schon Mitnahme von Essensresten, die weggeworfen worden wären, Handyladen usw.
Die Überstunden, freiwilligen Arbeiten nebenher, für die es weder extra Geld noch ein Dankeschön oder überhaupt irgendeine Anerkennung gibt, darf aber als selbstverständlich hingenommen werden und zählen in so einem Fall von jetzt auf nachher nicht mehr?
Wie The_Wasp und meine Wenigkeit weiter oben schon bemerkt haben, das ist nur der billigste Weg, unliebsame Mitarbeiter zu entsorgen und die Justiz macht das ganze noch mit.
Denn in diesem schönen Land sind vor Gericht alle gleich, nur manche noch etwas gleicher.
fakiauso