http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,655511,00.html
Mal wieder ein Bagatell Diebstahl, der zu einer Kündigung führt und das bei der ersten Tat ...
Klar ist es ein Diebstahl, trotzdem sollte man sich mal Gedanken machen ob es da nicht andere Qualitäten gibt ... Wenn jemand wohl einmalig eine Kleinigkeit mitgehen läßt, die er/sie vermutlich schon abgearbeitet hat wenn sie unbezahlt 10-20 minuten länger dableibt.
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Eine absolut weltfremde Rechtssprechung, die Arbeitgeber auszunutzen wissen, um missliebige Arbeitnehmer loszuwerden.
Würde man sein Kind nach diesem Maßstab erziehen, müssten alle Kinder von Kindesbeinen an im Maßregelvollzug leben...