Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?

Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?
Ich glaube der oder die Thread Fragesteller(in) hat sich entschieden, denn sonst wäre schon ein Kommentar dazu, nach dieser doch recht langen Zeitspanne, gekommen.
Befürchte aber das es nicht der Ehrbarkeit dient, denn ein normal denkender Mensch braucht doch wegen der natürlichsten Selbstverständlichkeit keine Frage zu stellen, da zeigt sich doch schon die Einstellung zur Unehrlichkeit!
Gruß
Manfred