Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?
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Bist Du blöd?
Natürlich die Kohle behalten und ein Mahnbescheid abwarten.
Dann vor Gericht gehen und verlieren.
@peterson, warum gehste nicht gleich zu ihn hin und hasut ihn ein Brett vorm Kopf?
;o)
Dabei ist Vollmond erst nächste Woche.
"Wie ist da nun die rechtliche Lage?" - vor Gericht: deine Quittung, dein Kontoauszug, deine Überweisung ... Allerdings kommen dann die Kosten der Verhandlung usw. dazu. Frage einfach: wie habe ich meinen Vertragsteil bisher erfüllt.
habe von dir ( leider ) keine andere Reaktion erwartet.
Wen interessiert das, was Du erwartest?
Weiter mit deinem "hohen" Niveau............
Mehr als Stänkern und dergleichen
kannst du ja anscheinend nicht bei Nickles beitragen.
Ich bewundere Deinen guten Geschmack.
Hallo,wenn du die Ware erhalten hast und die in Ordnung ist zahlst du eben.
Was ist das denn für eine Frage.
Ich habe über 500 Bewertungen, und diese sind 100% positiv. Ich versende bei einem guten Ebayer auch schon die Ware bevor der Zahlungseingang verbucht ist. ( bis etwa 80 Euro Wert ). Das ist vertrauensvoller Handel und eigentlich nur soziales Verhalten. Ich bescheiss dich nicht und du mich nicht. Hatte noch nie Probleme bei diesem Verfahren.
Bei so was nach rechtlicher Lage zu fragen, zeigt mir, dass Du zu den Leuten gehörst, die im Internet von allen Plattformen verschwinden, und in der Kneipe auch nur nach Vorkasse bedient werden sollten.
Echt ätzend was es für Leuts gibt.
Ich denke mal der Verkäufer hat mehere Dinge über Ebay verkauft, und die Buchung falsch zugeordnet. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten;
Erstens: Du bist Ehrlich, weist den Verkäufer auf den Fehler hin, und bezahlst die Rechnung.
Zweitens: Du bist ein A....loch, zahlst nicht und läßt den Verkäufer erstmal dumm sterben. Der wird aber irgendwann den Fehler bemerken und "Ärger" machen, zurecht wie ich finde.
Wie die Rechtliche Lage ist kann ich dir nicht sagen, was Moralisch richtig wäre habe ich geschrieben.
Ich hoffe du zählst nicht zu zweitens.
§433 Abs. 2 BGB: der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen...
Was soll sich bitteschön daran geändert haben? Hast Du bezahlt? Also, einfach bezahlen und dem Verkäufer zeigen, dass es noch Menschen gibt, die sich nicht bei Fehlern anderer bereichern.
Anstatt hier für Belustigung sorgen, hättest Du Dich mit dem Verkäufer per Telefon oder E-Mail in Verbindung setzen können und fragen, ob er Dir den Artikel schenken wollte.
Hallo 247705
Rechtliche Lage, son´ Quatsch, das interessiert doch keinen in Deutschland.
Laß dich nicht beirren, kauf weiter bei dem Händler und mach schon mal einen" Second Hand Shop" auf, das sieht verdammt nach einem guten Nebenverdienst aus.
Viel Spaß noch im weiteren Leben.
Gruß -groggyman-
Die rechtliche Lage ist, dass du den Artikel bezahlen musst. Nur durch deine Zahlung, kannst du diese nachweisen. So lange DU keine Zahlung nachweisen kannst, ist der Verkäufer vorderungsberechtigt.
Ein versehentlicher falscher Klick auf der eBay-Seite deines Verkäufers, entbindet dich nicht von deinen vertraglichen Verpflichtungen. Zumalen der Verkäufer die Seinen offensichtlich eingehalten hat.
Zum menschlichen Aspekt, wurde hier bereits ausführlich und eindeutig geantwortet; dem kann ich mich nur anschließen.
Handle viel und ehrlich, Gruß, Thomas
Also Marions, sei ehrlich und bezahle. Dein gewissen wird es Dir danken! Oder möchtest Du hinterher auch noch damit protzen und Dich bereichern, wenn anderen mal ein Fehler unterläuft?
Ich muß mir beruflich oft sehr teure Kleidung, Möbel, sogar Autos ausleihen. Wenn man bei den Gegenüber mit Ehlichkeit, pünktlicher Rückgabe und mit einem kleinen "Dankeschön", eine Sektflasche, Eintrittskarte, Essensgutschein usw. bedankt, so bekomme ich die sauteuren Dinge sogar kostenlos geliehen. Ohne Ehrlichkeit ginge sowas nicht! In kürzester Zeit spricht sich sowas rum, und sogar mir Unbekannte Geschäftsleute vertrauen mir ohne bedenken. In keinem Fall darf ich die netten Leute enttäuschen. Ansonsten würde mein "Image" und die soziale Anerkennung sinken.
Du merkst wohl nicht, was da auf dem Spiel steht? Dein Gewissen. verborgen bleigt nichts. Die Frage nach der Rechtslage ist an sich schon Blödsinn und überflüssig, sowie völlig eindeutig.
wie kann man da noch fragen, rechtlich und moralisch ist doch alles klar. Oder will sich da Jemand wichtig machen!!! Ich hätte bezahlt und mich bedankt, dass der Verkäufer mir das Vertrauen entgagegen gebracht hat. Mir ist in ca fünf eBay jahren zweimal passiert, dass die Verkäufer (35,00 u, 17,00 EURO) vor der Bezahlung die Ware geschickt haben. Mir wäre im Leben nicht eingefallen irgendwo nachzufragen, ob ich die Ware bezahlen muss.
Hallo ?? Wenn du Tipps haben willst wie du die Leute abziehen kannst, denke ich nicht das du hier richtig bist.
Wie asi ist das denn ?!?!
Ich denke er hats ja nun kapiert, deswegen wird auch kein Feedback mehr kommen.
Ihn jetzt noch weiterhin dämlich anzumachen ist überflüssig.
er hats kapiert... ist Marions ein Mann ? Wir verzeihen hier doch fast alles, sonst sind wir doch einige nickles-freunde los.
Ist denn hier fair ein Fremdwort?
Hallo Marions
Helfen kann dir keiner bei dieser Frage, außer deinem Gewissen, oder kennst Du nicht den Spruch.
"Ehrlich währt am längsten"
Jeder macht einmal Fehler, stelle dir nur einmal vor, Du währst der Verkäufer,
dann hast du schnell die richtige Antwort auf deine Frage und ganz ohne fremde Hilfe.
Aber ein Forum lebt mit seinen Beiträgen, es ist aber immer wieder Interessant, was sich einige so denken.
Was ist das den wieder für ein Typ. Artikel kaufen und nicht bezahlen, nur weil der Käufer bei ebay schon als bezahlt bewertet hat? Na dann zieh dich mal Warm an wenn sein Anwalt sich der Sache annimmt. Tipp:Zahl das Geld und bedank dich beim Verkäufer und entschulgige dich noch für die späte Überweisung.
es ist so einfach...die Lösung - Ehrlichkeit ist gefragt, warum hier überhaupt die "rechtliche" Frage stellen ? wenn der Artikel nicht bezahlt, aber doch geliefert wurde, ist es nicht eine Frage der Ehrlichkeit dass man mit dem Verkäufer über Ebay Kontakt aufnimmt und ihn danach fragt was da passiert ist ? könnte es sein dass er einen Test macht ? was zwar nicht logisch erscheint aber möglich wäre wenn es um einen kleineren Betrag geht; nur so ein Denkanstoß - blöde Antworten möge NICKLES entfernen !
lg Grüße
Hi,
merkt ihr was? Marinos hört wohl gar nicht mehr zu!
lg schuermr
Du brauchst nicht zu bezahlen! hi hi
Die Anwälte und die Gerichte wollen doch auch leben.
Und im Gefängnis ist ja auch noch Platz.
Mann he Leute gibts sssss
Schaizz auf die rechtliche Lage. Wenn Du anständig bist überweist Du das Geld. Sag mal deinen Ebay Account bitte damit
ich nicht aus Versehen mit Dir Handel treibe.
Was Ihr nur wollt -
- erstens ist es ein Erst- und sicher Einmalaccount, der hofft, das sein auf Betrug orientiertes Denken als Allgemeingut gutgeheißen wird
- zweitens der nun etwas entäuscht ist, das er ganz unverdienten Gegenwind bekommt - wo er sich selbst doch sicher als "clever" einschätzt
- drittens wo es doch heut in Händlerkreisen fast Usus ist, Kunden mit Konkurs und Kleingedruckten zu betrügen
- viertens - wo er das Betrügen doch von allerhöchster gesellschaftlicher Seite vorgemacht bekommt?
Alles in allem - wodurch unterscheidet sich die Frage des Threadstarters vom real existierenden kapitalismus?
Jürgen
Was ist der Unterschied zwischen real existierenden Kapitalismus und freie Marktwirtschaft mit Demokratie?
Nichts, in beiden Fällen nennt man das ebay.
Ich glaube der oder die Thread Fragesteller(in) hat sich entschieden, denn sonst wäre schon ein Kommentar dazu, nach dieser doch recht langen Zeitspanne, gekommen.
Befürchte aber das es nicht der Ehrbarkeit dient, denn ein normal denkender Mensch braucht doch wegen der natürlichsten Selbstverständlichkeit keine Frage zu stellen, da zeigt sich doch schon die Einstellung zur Unehrlichkeit!
Gruß
Manfred