Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?
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§433 Abs. 2 BGB: der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen...
Was soll sich bitteschön daran geändert haben? Hast Du bezahlt? Also, einfach bezahlen und dem Verkäufer zeigen, dass es noch Menschen gibt, die sich nicht bei Fehlern anderer bereichern.