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Hallo, wer kann mir in diesem ebay Fall weiter helfen?

Marinos / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?

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Anonym Data Junkey „ Die rechtliche Lage ist, dass du den Artikel bezahlen musst. Nur durch deine...“
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Also Marions, sei ehrlich und bezahle. Dein gewissen wird es Dir danken! Oder möchtest Du hinterher auch noch damit protzen und Dich bereichern, wenn anderen mal ein Fehler unterläuft?

Ich muß mir beruflich oft sehr teure Kleidung, Möbel, sogar Autos ausleihen. Wenn man bei den Gegenüber mit Ehlichkeit, pünktlicher Rückgabe und mit einem kleinen "Dankeschön", eine Sektflasche, Eintrittskarte, Essensgutschein usw. bedankt, so bekomme ich die sauteuren Dinge sogar kostenlos geliehen. Ohne Ehrlichkeit ginge sowas nicht! In kürzester Zeit spricht sich sowas rum, und sogar mir Unbekannte Geschäftsleute vertrauen mir ohne bedenken. In keinem Fall darf ich die netten Leute enttäuschen. Ansonsten würde mein "Image" und die soziale Anerkennung sinken.

Du merkst wohl nicht, was da auf dem Spiel steht? Dein Gewissen. verborgen bleigt nichts. Die Frage nach der Rechtslage ist an sich schon Blödsinn und überflüssig, sowie völlig eindeutig.

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