Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?

Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?
Was ist das den wieder für ein Typ. Artikel kaufen und nicht bezahlen, nur weil der Käufer bei ebay schon als bezahlt bewertet hat? Na dann zieh dich mal Warm an wenn sein Anwalt sich der Sache annimmt. Tipp:Zahl das Geld und bedank dich beim Verkäufer und entschulgige dich noch für die späte Überweisung.