Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?
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Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?
"Wie ist da nun die rechtliche Lage?" - vor Gericht: deine Quittung, dein Kontoauszug, deine Überweisung ... Allerdings kommen dann die Kosten der Verhandlung usw. dazu. Frage einfach: wie habe ich meinen Vertragsteil bisher erfüllt.