Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?

Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?
"Wie ist da nun die rechtliche Lage?" - vor Gericht: deine Quittung, dein Kontoauszug, deine Überweisung ... Allerdings kommen dann die Kosten der Verhandlung usw. dazu. Frage einfach: wie habe ich meinen Vertragsteil bisher erfüllt.