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Hallo, wer kann mir in diesem ebay Fall weiter helfen?

Marinos / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?

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carlbend1 Data Junkey „ Die rechtliche Lage ist, dass du den Artikel bezahlen musst. Nur durch deine...“
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wie kann man da noch fragen, rechtlich und moralisch ist doch alles klar. Oder will sich da Jemand wichtig machen!!! Ich hätte bezahlt und mich bedankt, dass der Verkäufer mir das Vertrauen entgagegen gebracht hat. Mir ist in ca fünf eBay jahren zweimal passiert, dass die Verkäufer (35,00 u, 17,00 EURO) vor der Bezahlung die Ware geschickt haben. Mir wäre im Leben nicht eingefallen irgendwo nachzufragen, ob ich die Ware bezahlen muss.

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