Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?
Allgemeines 21.981 Themen, 148.546 Beiträge
es ist so einfach...die Lösung - Ehrlichkeit ist gefragt, warum hier überhaupt die "rechtliche" Frage stellen ? wenn der Artikel nicht bezahlt, aber doch geliefert wurde, ist es nicht eine Frage der Ehrlichkeit dass man mit dem Verkäufer über Ebay Kontakt aufnimmt und ihn danach fragt was da passiert ist ? könnte es sein dass er einen Test macht ? was zwar nicht logisch erscheint aber möglich wäre wenn es um einen kleineren Betrag geht; nur so ein Denkanstoß - blöde Antworten möge NICKLES entfernen !
lg Grüße