Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?

Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?
Was Ihr nur wollt -
- erstens ist es ein Erst- und sicher Einmalaccount, der hofft, das sein auf Betrug orientiertes Denken als Allgemeingut gutgeheißen wird
- zweitens der nun etwas entäuscht ist, das er ganz unverdienten Gegenwind bekommt - wo er sich selbst doch sicher als "clever" einschätzt
- drittens wo es doch heut in Händlerkreisen fast Usus ist, Kunden mit Konkurs und Kleingedruckten zu betrügen
- viertens - wo er das Betrügen doch von allerhöchster gesellschaftlicher Seite vorgemacht bekommt?
Alles in allem - wodurch unterscheidet sich die Frage des Threadstarters vom real existierenden kapitalismus?
Jürgen