Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?
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Was Ihr nur wollt -
- erstens ist es ein Erst- und sicher Einmalaccount, der hofft, das sein auf Betrug orientiertes Denken als Allgemeingut gutgeheißen wird
- zweitens der nun etwas entäuscht ist, das er ganz unverdienten Gegenwind bekommt - wo er sich selbst doch sicher als "clever" einschätzt
- drittens wo es doch heut in Händlerkreisen fast Usus ist, Kunden mit Konkurs und Kleingedruckten zu betrügen
- viertens - wo er das Betrügen doch von allerhöchster gesellschaftlicher Seite vorgemacht bekommt?
Alles in allem - wodurch unterscheidet sich die Frage des Threadstarters vom real existierenden kapitalismus?
Jürgen