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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
nichts neues! libertè
nichts neues! DannyCoburg
BeOS oder Linux libertè
anobienkiller1 libertè „ BeOS oder Linux ob die wirklich nicht weniger offen sind? setzt dich intensiv...“
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Hallo Lieberté,

ist schon richtig, aber die sind bei Linux & Co. mit Sicherheit um einiges schneller geschlossen, als denen lieb sein kann. Außerdem glaube ich, es ist doch mehr heiße Luft als alles andere, denn abgesehen vom 0815 Ganoven, der auch mit herkömmlichen Methoden geschnappt wird, benutzen Leute die im Visier der Fahnder sind eh verschlüsselte VPN-Verbindungen. Okay, man kann nun sagen, jede Verschlüsselung wird früher oder später geknackt. Das Problem dabei ist aber, dass das je nachdem wie gut verschlüsselt wird, Tage oder sogar Monate dauern kann.

Die Zeit wird's ans Licht bringen...

MfG
Der Holzwurmtöter

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