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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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NANÜ xafford „PS: mal wieder ein Kalauer der besonderen Art... Überschrift News:...“
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Offensichtlich hat hier außer Xafford niemand das Urteil des BVerfG gelesen.
Das BVferG hat mitnichten den Bundestrojaner für Rechtens erklärt, er hat

a.) das Gesetzt aus NRW für verfassungswidrig erklärt
Zitat SPON: Das eigentlich zu behandelnde Gesetz aus NRW bezeichneten die Richter als nichtig, weil es verfassungswidrig sei. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt. Das, so der Tenor der heutigen Grundsatzentscheidung, geht viel zu weit. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum.

b.) ein Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ausdrücklich bejaht

c.) der Ausspionierung per "Bundestrojaner" so enge Grenzen gesetzt - "nur" bei "Gefährdung überragend wichtiger Rechtsgüter" wie Menschenleben oder falls der Bestand des Staates konkret gefährdet sei und auch dann nur mit Zustimmung eines Richters ist es erlaubt, selbst bei "minderschweren" Delikten wie z.B Autodiebstahl, Wohnungseinbrüchen, Hehlerei bleibt dieses Instrument verboten - daß es wohl kaum zu einer Umsetzung kommen wird.

Und selbst wenn, ist es weit weg von der (berechtigte Paranoia??!!) Möglichkeit, daß der Staat massiv auf die Daten aller Bürger zugreifen könnte.

Darüber hinaus sendet dieses Urteil ein klares Signal an die Sammelwut des Innenministers und der Exekutive allgemein (nicht nur Schutz durch den Staat, sondern auch Schutz vor dem Staat!), daß die Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Telefonverbindungen wohl kaum Bestand haben wird, genauso wenig wie die automatische Massenüberwachung von Autokennzeichen.

Unterm Strich also ein erfreulich klares Urteil mit eindeutiger Aussage pro Bürgerrechte!

Wie jemand daraus eine Legalisierung eines alles erschnüffelnden BT ableiten kann, bleibt mir ein Rätsel.

NANÜ

P.S.
Hier der komplette und lesenswerte Artikel auf SPON = http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538092,00.html

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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
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