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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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neanderix xafford „Hau mal nicht auf den Richtern des BVerfG herum, sie haben getan, was sie...“
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Hau mal nicht auf den Richtern des BVerfG herum, sie haben getan, was sie konnten.

Nein, haben sie nicht. Sie hätten den Trojaner/die OD für *generell* unzulässig erklären können - und *müssen*.

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
nichts neues! libertè
nichts neues! DannyCoburg
BeOS oder Linux libertè