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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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The Wasp xafford „PS: mal wieder ein Kalauer der besonderen Art... Überschrift News:...“
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Na sicher ist das ein Kalauer und hat den selben Newsinhalt wie: Messer sind legal. Wer hat denn erwartet, dass der Polizei das Installieren von PC-Wanzen untersagt wird? Nur ein paar Berufs-Pananoiiker.
Der Bundestrojaner, der nach dem schäubleschen Gießkannenmodell bei wagem Verdacht auf tausenden PCs installiert werden darf, ist vom Tisch. Die Universal-BKA-PC-Wanze, die jeder Polizeischüler nach Gutdünken installieren darf, wird es nicht geben. Was bleibt vom Bundestrojaner nach diesem Urteil? Nicht mehr als von jeder anderen Abhörmethode.

Ende
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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
nichts neues! libertè
nichts neues! DannyCoburg
BeOS oder Linux libertè