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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
nichts neues! libertè
nichts neues! DannyCoburg
Tuxus Redaktion „Bundestrojaner ist legal“
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Hallo,
das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Online-Durchsuchungen nur in extremen Ausnahmefällen erlaubt sind.

Das ist eine gute Nachricht !

Zitat Reuters:
"Wegen der rasanten Weiterentwicklung der Technik sei die Privatsphäre des Menschen heute nicht mehr ausreichend vom Grundgesetz geschützt, befanden die Richter."
"Es müsse sich jedoch um eine existenzielle Bedrohung handeln, die auch weiter in der Zukunft liegen könne."

Gemeint sind damit Bedrohungen von Leib und Leben !

"Da sich dies beim Ausspähen eines Computers aber praktisch nicht vermeiden lasse, müssten unerlaubt erfasste private Dateien sofort gelöscht werden."

Alles prima :)

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