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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
nichts neues! libertè
nichts neues! DannyCoburg
BeOS oder Linux libertè
Bernd210 Redaktion „Bundestrojaner ist legal“
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Die wahrscheinlichste Ausführung dieses BT ist wohl die.
Da wird es ein Moorhuhnschiessen 5.0 XP oder 6.0 Vista geben, ganz kostenlos und in allen Medien erwähnt.
Dann ist auf jedem 100sten Bild - schwach lesbar - der Text. "Join the Army" und Herr Jung hat keine Probleme mehr,
den vorderen Orient mit Kanonenfutter zu bedienen.
Ist ein alter Hut. Schon in den 50-Jahren des vorigen Jhd hat es so in den Kinos der damaligen "Freunde und Beschützer" geklappt.

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