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Filesharing: "Herunterladen" jetzt auch strafbar!

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.

Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.

Gruß
K.-H.

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TAsitO BassdoxXx „Downloaden ist nicht Uploaden und Download war auch schon immer strafbar wird...“
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Ja Was nun !!

Titel Desinformationen
.................... in der erwähnten Agenturmeldung wird überdies auch dargelegt, dass aufgrund der Gesetzesänderung nunmehr auch der Download von geschützten Inhalten aus der Tauschbörse strafbar sei.Diese von der Content-Industrie in Pressemitteilungen jüngst vielfach lancierte Aussage verwundert Urheberrechtsexperten, denn diesbezüglich wurden die Regelungen zum Urheberrecht vom Gesetzgeber allenfalls indirekt angetastet.
Hier gilt, was schon vor Jahren zuvor Anlass zur Verwirrung von Verbrauchern gab:
Die Rechtslage ist weiterhin strittig..................

Anscheinend Download rechtsstrittig !!

Lese ich da was falsch ???

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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