Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.
Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.
Gruß
K.-H.
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Bisher null Erfahrung mit dem ganzen Kram, aber mal ne Frage:
Wie ist das eigentlich mit Musik, die es gar nicht mehr zu kaufen gibt?
Also sagen wir mal, eine längst vergriffene Platte aus den 80ern, die nur noch mit Glück als Sammlerstück zu finden ist.
Das tut ja niemandem weh, wenn sich das jemand aus dem Internet herunterlädt.
Macht die Gesetzeslage da einen Unterschied, weiß das jemand?