Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.
Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.
Gruß
K.-H.
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...ich habe auf die Weise auch Titel gefunden, die weit älter als 10 Jahre waren, nicht Mainstream, ja nicht einmal Hit-Singles. Manche Leute stellen über Rapidshare auch Album Tracks ein, die nie als Single veröffentlicht wurden - oder gleich ganze Alben.
CU
Olaf