Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.
Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.
Gruß
K.-H.
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
...startet Google, gebt den vollständigen Titel und Interpreten jeweils komplett und in Anführungszeichen ein und setzt dazu noch Stichworte wie Rapidshare, Download und/oder MP3. Es kommen Suchergebnisse ohne Ende! Mit etwas Glück ist sogar eine Seite dabei, von der man tatsächlich den gewünschten Titel als MP3-File herunterladen kann - ohne dass man irgendwelche Tauschbörsensoftwares herunterladen oder etwas zum Upload anbieten muss.
CU
Olaf