Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.
Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.
Gruß
K.-H.
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"...startet Google, gebt den vollständigen Titel und Interpreten jeweils komplett und in Anführungszeichen ein und setzt dazu noch Stichworte wie Rapidshare, Download und/oder MP3. Es kommen Suchergebnisse ohne Ende! Mit etwas Glück ist sogar eine Seite dabei, von der man tatsächlich den gewünschten Titel als MP3-File herunterladen kann - ohne dass man irgendwelche Tauschbörsensoftwares herunterladen oder etwas zum Upload anbieten muss.
"
Dann haben sie dich gleich am A...
Weil der Download nicht in kleinen 'Stückchen' gedownt wird, sondern der ganze Track.
Bei Edonkey oder eMule scheint es ja so zu sein, daß man einen Mischmasch von kleinen bis 512 KByte großer Datenpakete lädt und erst wenn die komplette Datei auf der Platte ist, wird das Ding zusammengesetzt.
Das erschwert den Schnüfflern die Arbeit enorm und macht das Rausfinden des Seeder/Leecher fast unmöglich.
Wird da eigentlich mit jedem Datenpaket auch die IP weitergegeben?