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Filesharing: "Herunterladen" jetzt auch strafbar!

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.

Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.

Gruß
K.-H.

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eiseimer Olaf19 „ Das können sie aber nur, wenn sie sich ins Filesharing-Netz als P2P-Teilnehmer...“
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Die Sache mit Rapidshare funktioniert übrigens auch mit Videos, z.B. Fernsehsendungen. Darf man Fernsehsendungen nur aufnehmen aber nicht runterladen?

Das Leben ist schon ernst genug, da muss man mich nicht auch noch ernst nehmen.
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