Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.
Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.
Gruß
K.-H.
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Hallo lukas
Na dann Frage ich mich besorgt, was mein ktorrent während eines Downloads anzeigt. Bei der aktuellen UT Demo bzw. crysis Demo, die sehr gefragt ist, lief der Download und parallel dazu der Upload der Torrentschnipsel, die bei mir schon vollständig waren. Als der Download fertig war, waren auch etliche MB davon wieder zurückgewandert. Wie sich das dann im Tracker darstellt, vermag ich allerdings nicht zu sagen. Auf jeden Fall läuft Down- und Upload parallel. Ich meine, es ist das Grundprinzip der Dateiverteilung als Torrent, dass gleichzeitig gesaugt und Verteilt werden kann und das auch in Teilen. Die Torrentschnipsel landen ja auch nicht sequentiell ind der endgültigen Reihenfolge auf meinem Rechner, sondern "durcheinander" und werden "platziert".