Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.
Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.
Gruß
K.-H.
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Das spielt doch keine Rolle, es reicht aus, dass su die Datei transferierst, ob die auch vollständig ankommt, ist egal.
Man muss nicht alle Tresore leerräumen, um an Bankräuber durchzukommen, einige Scheine aus der Kasse reichen schon aus.
Uploader werden ja auch bereits für das Anbieten belangt, die Absicht ist dabei ja erkennbar.
und wenn du DSDSuperschit-Megakot.mp3 in der DL-Liste hast, dann willst du es offensichtlich auch komplett downloaden.
letzendlich geht es ja nicht um theoretische Fragen, sondern konkret um reele Risiken.
Dazu gehört eben, dass die serverbasierte Tauschbörsen bereits regelmäßig von Sezialfirmen abgegrast werden, die im Auftrag der Rechteinhaber (und nur dann) mit speziellen Clients die Logs füllen.
Und aber die Downloader zu schnappen, muss man selber was anbieten, oder aber den Traffic kontrollieren. dafür müßte man schon die Kontrolle über die Filehoster/FTP-Serverbetreiber haben, oder aber die Daten von Providern abgreifen. und so weit ist es noch nicht.