Hallo zusammen,
im Sommer letzten Jahres habe ich einige Computerteile, u.a. einen Router von Netgear, beim CSV-Online-Shop (Berlin) übers Internet gekauft. Die Abwicklung verlief normal, es gab keine Beanstandungen.
Nach ca. 2 Monaten viel der Netgear-Router ohne erkennbaren Grund aus. Mit CSV wurde vereinbart, dass ich das Gerät an CSV zurückschicke. Das habe ich am 3. November 2007 getan. Dannach habe ich noch einige automatisierte Mails bekommen, die besagten, dass das von mir beschriebene Fehlerbild stimmt, d.h. der Router ist wirklich defekt. Ab dann war Funkstille. Ich habe einige Mails geschrieben, dass ich mein Geld zurückhaben will, oder zumindest einen funktionierenden Router. Nachdem ich nach 2 Monaten vergeblichen Wartens mit rechtlichen Schritten gedroht habe, bekam ich eine Mail, dass der Auftrag bearbeitet wird. Es wurde keine Aussage gemacht, wie es weitergeht, ob ich mein Geld wieder bekomme o.ä.
Ich fühle mich von CSV-Online-Shop total verarscht und ausgenommem wie eine Weihnachtsgans.
Daher meine Fragen:
- Wie könnte ich an mein Geld (ca. 140€) kommen ?
- Soll ich mir einen Anwalt nehmen ?
- Wie könnte ich mich in Zukunft gegen so etwas schützen ?
Bitte um Rückmeldungen. Danke.
Bis dann
Manfred
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo Namensvetter,
böse Absicht würde ich - in dubio pro reo - erstmal nicht unterstellen. Schon dass der Fehler von deren Seite unumwunden bestätigt wurde, spricht dagegen. Kein abgebrühtes Schlitzohr gäbe sowas ohne Not zu. Andererseits könnten sie in Finanznot sein, und das wäre mindestens genauso schlimm.
Wichtig: Sachlich bleiben, Du bist schließlich im Recht. Das deutlich zu machen, bringt mehr als Affekte. Auf eine Ebene des "Runterputzens" würde ich mich gar nicht erst einlassen.
Ich würde per Einschreiben ganz nüchtern eine Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises bzw. Lieferung eines einwandfreien Gerätes setzen, und für den Fall des erfolglosen Fristablaufs rechtliche Schritte androhen. Die Frist sollte m.E. etwa 14 Tage betragen und in dem Schreiben durch genaue Angabe des Enddatums spezifiziert sein (also nicht: "binnen 14 Tagen", sondern "bis zum..."). Zur Kaufpreisrückerstattung solltest Du ggf. Deine Bankverbindung angeben. Wenn sie nicht ganz böswillig oder zahlungsunfähig sind, wird das Erfolg haben.
Was Du tatsächlich bei erfolglosem Fristablauf machst, bleibt dann immer noch die Frage. Bei diesem Gegenstandswert reißt sich leider kein Anwalt ein Bein aus. So verheißungsvoll das auch beim Erstgespräch klingen mag, so schnell pflegen die meisten die Lust zu verlieren, und man kann schon froh sein, wenn sie nicht auch noch Termine und Fristen verschlampen oder andere grobe Patzer vollbringen (alles schon erlebt...).
Aber es gibt ja auch noch die Möglichkeit der Selbsthilfe über einen gerichtlichen Mahnbescheid, das kostet nicht viel und man braucht dazu keinen Anwalt. Nur wenn die Fa. dem Mahnbescheid widerspricht, kommt es zum Prozess, anderenfalls hast Du sofort einen vollstreckbaren Titel und kannst einen Gerichtsvollzieher losschicken (auf dessen Kosten Du allerdings zusätzlich sitzen bleiben kannst, falls die pleite sind...)
Alles ohne Gewähr, IANAL...
Gruß, Manfred
P.S.: Was die Einträge bei doyoo & Co angeht, sollte man sich immer bewusst sein, dass auch die Läden selbst Einträge dort machen (lassen) können, um ihr Image aufzupolieren. Insofern kann man eigentlich nur Negativmeldungen trauen und evtl. aus deren Häufigkeit gewisse Schlüsse ziehen...