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Rechtliche Schritte gegen CSV-Online-Shop (Berlin) ?

Manfred U / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

im Sommer letzten Jahres habe ich einige Computerteile, u.a. einen Router von Netgear, beim CSV-Online-Shop (Berlin) übers Internet gekauft. Die Abwicklung verlief normal, es gab keine Beanstandungen.

Nach ca. 2 Monaten viel der Netgear-Router ohne erkennbaren Grund aus. Mit CSV wurde vereinbart, dass ich das Gerät an CSV zurückschicke. Das habe ich am 3. November 2007 getan. Dannach habe ich noch einige automatisierte Mails bekommen, die besagten, dass das von mir beschriebene Fehlerbild stimmt, d.h. der Router ist wirklich defekt. Ab dann war Funkstille. Ich habe einige Mails geschrieben, dass ich mein Geld zurückhaben will, oder zumindest einen funktionierenden Router. Nachdem ich nach 2 Monaten vergeblichen Wartens mit rechtlichen Schritten gedroht habe, bekam ich eine Mail, dass der Auftrag bearbeitet wird. Es wurde keine Aussage gemacht, wie es weitergeht, ob ich mein Geld wieder bekomme o.ä.

Ich fühle mich von CSV-Online-Shop total verarscht und ausgenommem wie eine Weihnachtsgans.

Daher meine Fragen:
- Wie könnte ich an mein Geld (ca. 140€) kommen ?
- Soll ich mir einen Anwalt nehmen ?
- Wie könnte ich mich in Zukunft gegen so etwas schützen ?

Bitte um Rückmeldungen. Danke.

Bis dann

Manfred

REPI Manfred U „Rechtliche Schritte gegen CSV-Online-Shop (Berlin) ?“
Optionen

zu 1. Du kommst an Dein Geld nur wenn Du mit CSV einig wirst oder wenn Du es gerichtlich eintreibst.

zu 2.Mit Gericht und Anwalt würde ich aber warten, denn wenn diese Mühlen einmal am Laufen sind, dann mahlen sie und Du kannst sie schwer wieder anhalten, aber es werden am laufenden Band Kosten produziert, denn Anwälte sind nicht auf Ausgleich sondern auf Streit aus. Eventuell hast Du eine Rechtsschutzversicherung die das übernimmt.

Du solltest CSV schriftlich (keine Mail oder ähnliches) ein Frist setzen, bis wann Du entweder ein funktionierendes Gerät oder Dein Geld zurück haben willst.
Dabei solltest Du daraufhinweisen, dass Du sonnst gerichtliche Schritte einleiten wirst. Das Ganze kannst Du per Einschreiben (ggf. mit Rückschein) abschicken.
Im Internet gibt es bestimmt Musterbrief für eine Fristsetzung. Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale sollte man ebenfalls vor einem Gang zum Anwalt in Anspruch nehmen.

zu 3. 100% Schutz vor einem Reinfall bei einem Kauf gibt es nie. Speziell bei Käufen im Internet sollte man Recherchen über die Seriösität eine Versandhandels einholen. z.B. hier : http://www.dooyoo.de/online-shops/csv-direct-de/Testberichte/