...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
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> Ebenso ist das Hören von Musik in "hallenden" Räumen wegen des Widerhalls verboten!
Das stimmt nicht ganz - erlaubt ist es schon, man muss nur angemessen dafür bezahlen. Dazu muss man die Anzahl Schallreflexionen messen und einfach mit dem Grundpreis - € 1,09 pro Musiktitel bei 96 kbps - multiplizieren :-) *SCNR*
Wer nur 1x zahlen will, darf Musik nur in schalltoten Räumen anhören - also im Aufnahmeraum vom Tonstudio... wobei: Wenn er schon mal da ist, kann er ja gleich seine eigene Musik produzieren!! "Composing Music is killing music" :-o
CU
Olaf
Das stimmt nicht ganz - erlaubt ist es schon, man muss nur angemessen dafür bezahlen. Dazu muss man die Anzahl Schallreflexionen messen und einfach mit dem Grundpreis - € 1,09 pro Musiktitel bei 96 kbps - multiplizieren :-) *SCNR*
Wer nur 1x zahlen will, darf Musik nur in schalltoten Räumen anhören - also im Aufnahmeraum vom Tonstudio... wobei: Wenn er schon mal da ist, kann er ja gleich seine eigene Musik produzieren!! "Composing Music is killing music" :-o
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Olaf