...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
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Golem, so wie wohl eine reihe von anderen seiten, gibt nur wieder, was auf http://recordingindustryvspeople.blogspot.com/2007/12/riaa-files-supplemental-brief-in.html steht. Die kritik kann sich auf den verzicht auf genaues nach-recherchieren beziehen, aber nicht auf die auslegung an sich. Die stammt AFAIK von der verlinkten seite.
mr.escape