...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
Denn Filesharing ist wie wir alle wissen mittlerweile illegal?!?
Per se ist Filesharing nicht illegal, nur das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist illegal. Bei Musik gibt es auch "freie" Musik und Musikaufnahmen, wo jeder Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Wenn Komposition und Text älter als 70 Jahre sind und die Aufnahme selbst älter als 50 Jahre ist, kann diese Musik ohne rechtliche Bedenken p2p-getauscht werden.
Mag sein, daß für Dich und viele andere solche "alte" Musik nicht von Interesse ist - für mich schon! Das "offizielle" Stereoaufnahmezeitalter begann 1954 ... bereits in diesem Pionierjahr der Stereoaufnahmetechnik und in den darauf folgenden Jahren entstanden im Klassikbereich teilweise bis heute (auch aufnahmetechnisch!!) unerreichte Aufnahmen, auch in Mono-Zeitalter entstanden natürlich "erstklassische" Einspielungen (z. B. Erich Kleibers 1954er Rosenkavalier - Referenz(mono)aufnahme bis heute!). Mit jedem ablaufenden Jahr werden mehr und mehr Aufnahmen frei von allen Urheber- und Leistungsschutzrechten. Da Ende 50er und Anfang 60er Jahre wirklich eine unglaubliche Anzahl wichtiger Klassikeinspielungen unter bedeutenden Dirigenten mit hervorragenden Solisten (und natürlich mit Weltklasse Orchestern) erfolgte, bricht für den Klassikliebhaber wirklich das goldene P2P-Tauschzeitalter an! Und Klassik wird getauscht - keine Rede davon, daß Klassikliebhaber nicht P2P unterwegs sind (ich allerdings weniger, da ich selbst eine wirklich sehr große Klassiksammlung auf LP/CD besitze) ...
rill
Per se ist Filesharing nicht illegal, nur das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist illegal. Bei Musik gibt es auch "freie" Musik und Musikaufnahmen, wo jeder Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Wenn Komposition und Text älter als 70 Jahre sind und die Aufnahme selbst älter als 50 Jahre ist, kann diese Musik ohne rechtliche Bedenken p2p-getauscht werden.
Mag sein, daß für Dich und viele andere solche "alte" Musik nicht von Interesse ist - für mich schon! Das "offizielle" Stereoaufnahmezeitalter begann 1954 ... bereits in diesem Pionierjahr der Stereoaufnahmetechnik und in den darauf folgenden Jahren entstanden im Klassikbereich teilweise bis heute (auch aufnahmetechnisch!!) unerreichte Aufnahmen, auch in Mono-Zeitalter entstanden natürlich "erstklassische" Einspielungen (z. B. Erich Kleibers 1954er Rosenkavalier - Referenz(mono)aufnahme bis heute!). Mit jedem ablaufenden Jahr werden mehr und mehr Aufnahmen frei von allen Urheber- und Leistungsschutzrechten. Da Ende 50er und Anfang 60er Jahre wirklich eine unglaubliche Anzahl wichtiger Klassikeinspielungen unter bedeutenden Dirigenten mit hervorragenden Solisten (und natürlich mit Weltklasse Orchestern) erfolgte, bricht für den Klassikliebhaber wirklich das goldene P2P-Tauschzeitalter an! Und Klassik wird getauscht - keine Rede davon, daß Klassikliebhaber nicht P2P unterwegs sind (ich allerdings weniger, da ich selbst eine wirklich sehr große Klassiksammlung auf LP/CD besitze) ...
rill