...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
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Na super TOLL, langt nicht das jetzige Schwachsinnsgesetz?
Hier der Link zu der Informationsquelle für das momentane Urheberrecht:
http://www.finanztip.de/recht/online/urheberrecht.htm
Kurz mit meinen Worten übersetzt denke ich kann man es so verstehen:
Solange man nicht den kopierschutz mit einem Programm oder sonstigen Tools umgeht oder knackt, darf man sich nach wie vor von einem Titel oder CD eine Kopie auf den MP3-Stick oder Festplatte ziehen. Voraussetzung ist das man auch wirklich im Besitz der Original-CD befindet.
Wobei schon der Text alleine Schwachsinnig ist, welche CD/DVD ist denn heutzutage schon komplett noch ohne Kopierschutz.
Und wenn du Tools wie Audiograbber usw. nutzt wird Dir leider auch nicht angezeigt ob die CD einen Kopierschutz besitzt.
Und wenn diese Kacke sich wirklich durchsetzt, na dann mache ich mir halt selber meine Musik. Es bleibt zu hoffen das es bei dem jetzigen Urheberrecht bleibt, auch wenn ich bereits dieses für Schwachsinnig halte.
Dies nur am Rand, denn mir schwillt schon lange der Kamm. Nicht nur wegen diesem Thema jetzt.
Mfg
Outsidaz1