...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
Ich gebe gern mal einen Fehler zu, das mit dem Älter als 50 Jahren wusste ich ehrlich gesagt nicht.
Dann muss ich ja nur noch 30 Jahre warten um meine OldSchool Musik auf meinen MP3-Player laden zu dürfen. ;-)
Und Klassik-Musik mag ich sehr wohl, schon allein Beethofens 9. Sinfonie jagt mir einen wohligen Schauer über den Rücken.
Dies nur am Rande, aber danke für die Aufklärung. Nun hat sich der Tag doch noch gelohnt.
Mfg
Outsidaz1