...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.849 Beiträge
Ist es nicht viel mehr so, dass man inzwischen auf jegliches Logo verzichtet, also auch auf "Compact Disc Digital Audio"?
Wenn man letztgenanntes Logo nicht mehr verwendet, kann man dann nicht auch kopiergeschützte CDs ohne Kopierschutzlogo auf den Markt werfen?
Ich vermute, dass diese art von taschenspielertricks keine nennenswerte erhöhung der verkaufszahlen bewirkt, die reklamationsquote aber richtigen stress erzeugt hat, so dass nur wenige und das auch nicht besonders lang zu dieser "verbraucherfreundlichen" methode gegriffen haben.
Oder ist es Vorschrift, dass der Kopierschutz ganz explizit zu erkennen ist, also nicht nur "indirekt" durch den Verzicht auf das CDDA-Logo?
Ich bin ja nun kein experte, aber das klingt für mich recht eindeutig:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95d.html
"§ 95d Kennzeichnungspflichten
(1) Werke und andere Schutzgegenstände, die mit technischen Maßnahmen geschützt werden, sind deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen."
AKA Regalblei.
mr.escape